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Württemberg im Späten
Mittelalter (1250 - 1400)
Württemberg vom Späten
Mittelalter bis zur Reformation (1400 - 1520)
Württemberg von der Reformation
bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (1520 - 1618)
Württemberg in der Zeit des
Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)
Württemberg in der Zeit des
Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)
Württemberg in der Zeit
vom Westfälischen Frieden bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (1648 -
1750)
Württemberg von der
Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs
Deutscher Nation (1750 - 1806)
Württemberg in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1806 - 1850)
Württemberg von der
Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung des Deutschen Reiches
(150-1871)
Württemberg als
Bundesstaat des Deutschen Reiches
Württemberg in der Zeit
der Weimarer Republik
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Bauernkrieg und Reformation in Württemberg
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- Der Versuch der
Landesherren, die mit der Ausbildung des
Territorialstaats wachsenden Ausgaben durch
höhere Steuerforderungen auf das
"gemeine Volk" abzuwälzen und auch die
dörfliche Selbstverwaltung
einzuschränken, wurde von den Bauern als
Willkür empfunden.
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Die Bauern litten
vor allem unter der
sozialen
Deklassierung gegenüber dem
aufstrebenden Bürgertum und unter
ihrer politischen
Einflusslosigkeit. Ihr Unmut
richtete sich gegen die bürgerliche
"Ehrbarkeit", welche die
lokale Verwaltung und die
'Landschaft'
mehr und mehr
beherrschte.
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Die Bauern
strebten weniger eine Neuordnung der
gesellschaftlichen Verhältnisse als
die Bewahrung ihrer überkommenen
Rechte an.
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- Die Tendenz der
Landesherren, die fürstliche Stellung
auszubauen, löste eine
Krise des
Feudalsystems aus. Diese Krise führte zu
wirtschaftlichen und finanziellen Problemen
der Grundherren, die ihrerseits den Druck an
ihre Untertanen weitergaben.
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Die
Belastungen der Bauern, die sich in
erhöhten Abgaben und in
vermehrten Diensten
(Fronen) für den
Grundherrn bemerkbar machten, waren im
Südwesten Deutschlands wichtige Ursachen
für den Aufstand der Bauern. In manchen
Gegenden Württembergs spielte auch die
Leibeigenschaft der Bauern eine
Rolle. |
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- Zu den religiösen und
geistlichen Ursachen des Bauernaufstands
gehörte der sittliche Verfall der
Geistlichkeit und die Vernachlässigung
ihrer Pflichten zur Seelsorge. Der von
vielen Klöstern zur Schau getragene Reichtum
schürte den Hass der Bauern.
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Die
Reformation Luthers wurde von den
Bauern auch als eine
soziale Bewegung
aufgefasst. Im Verlauf des Bauernkriegs
forderte man nicht mehr nur das
'alte
Recht', sondern
'Göttliches Recht'
und meinte damit ein religiös
begründetes Naturrecht. |
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- Die oberschwäbischen
Bauern legten ihre Beschwerden in den von
dem Memminger Kürschnergesellen
Sebastian
Lotzer verfassten Schriftstück
"Zwölf
Artikel der Bauernschaft in Schwaben"
nieder.
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Dieses
Schriftstück wurde in kürzester Zeit
das Manifest der Bauernbewegung.
Die 'Zwölf Artikel'
hoben die
vielen bis dahin vorliegenden
Einzelklagen auf eine allgemeine
Grundlage und deuteten in jedem
Punkt die Übereinstimmung mit dem
Wort Gottes an.
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Die Artikel
forderten die Aufhebung der
Leibeigenschaft, Minderung der
Frondienste, Freigabe des Waldes,
der Jagd und des Fischfangs. Sie
verlangten auch freie Wahl des
Pfarrers, wobei sich jede Gemeinde
für den alten oder neuen Glauben
entscheiden sollte. Bis auf das
Recht der Pfarrerwahl waren alle
Forderungen nicht grundsätzlich neu,
doch trugen die 'Zwölf Artikel'
entscheidend zur
Ausbreitung des
Aufstands bei.
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- Die neue Bauernbewegung
nahm ihren Ausgang im Juni 1524 von der
Herrschaft Stühlingen am Südostrand des
Schwarzwalds. Im Frühjahr 1525 brach der
Bauernkrieg in fast ganz Oberdeutschland und
in Thüringen aus.
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In der
oberschwäbischen Stadt
Baltringen
fand an Weihnachten 1524 die erste
Protestversammlung statt. Im Februar
1525 bildete sich die 'Christliche
Vereinigung der Allgäuer', die sich mit
den Bauernhaufen aus dem Bodenseegebiet
zusammenschlossen. |
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- Von Oberschwaben griff
der Bauernkrieg rasch auf Franken über, wo
sich der 'Taubertalhaufe' und der
'Neckar-Odenwaldhaufe' bildeten.
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- Am 16. April 1525
startete ein Protestzug durch das
Herzogtum Württemberg. Die Bauern
zerstörten eine Reihe von Klöstern
und Burgen, so die Burgen
Hohenstaufen, Teck und Horneck.
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- Ebenfalls am 16.
April 1525 erstürmte der
'Neckar-Odenwaldhaufe' die
württembergische Amtsstadt Weinsberg
und tötete den Führer ihrer
Besatzung, Graf Ludwig von
Helfenstein und mehrere andere
Adelige. Auch die Reichsstadt
Heilbronn wurde besetzt.
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- Die Landesherren
bekämpften die Aufstände: Ludwig von der
Pfalz am Oberrhein, Philipp von Hessen in
Mitteldeutschland und der
"Schwäbische
Bund" in Süddeutschland.
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Solange
sich der 'Schwäbische Bund' noch auf den
Kampf mit den Bauern rüstete, versuchte
Herzog Ulrich von Württemberg auf
der Burg Hohentwiel mit französischem
Geld und Schweizer Söldnern die Sache
der Bauern zu nutzen, um wieder in den
Besitz seines Landes zu kommen. Sein
Vormarsch auf Stuttgart scheiterte
daran, dass die Söldner kurzfristig von
der 'Schweizer Tagsatzung'
zurückgerufen wurden. |
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- In Württemberg
unterdrückte die
Übermacht des
"Schwäbischen Bundes" die bäuerliche
Revolution. Ihr militärischer Führer war
Georg Truchsess von Waldburg (1488 -
1531), der "Bauernjörg".
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Georg
III. Truchsess von Waldburg (*1488,
†1531), Feldherr des Schwäbischen Bundes
im Bauernkrieg |
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Die
württembergischen Bauern wurden am 12.
Mai 1525 in einer blutigen Schlacht
zwischen Böblingen und Sindelfingen
geschlagen. Etwa 2.500 Bauern wurden
getötet. Herzog Ulrich von Württemberg
floh in die Schweiz. Die geflüchtete
österreichische Regierung
konnte
nach Stuttgart zurückkehren. |
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- Die Bauern
waren
Opfer ihrer eigenen Zersplitterung geworden.
So konnte es ihnen nicht gelingen, sich
neben dem Adel
und dem
Bürgertum
politisch durchzusetzen, ein Ergebnis, das
für Jahrhunderte galt. Ihre Rechtsstellung
wurde nicht gebessert, ihre wirtschaftliche
Lage jedoch durch die Folgen des Aufstands
nicht nachhaltig geschädigt.
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- Die Reformation in Südwestdeutschland
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- Die Reformation fasste zunächst
in den Reichsstädten Fuß (Konstanz,
Reutlingen, Schwäbisch Hall, Memmingen). Die
dortigen Reformatoren wirkten zum Teil über die
Städte hinaus (Johannes Brenz, Ambrosius Blarer).
Wichtig für die Verbreitung der Reformation war die
Akzeptanz der reformatorischen Ideen durch die
politische Führungsschicht der Städte
(Bürgermeister, Kleiner Rat). Infolgedessen kam die
Reformation in den einzelnen Städten unterschiedlich
weit voran.
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- Das
Herzogtum Württemberg
blieb unter der politischen Herrschaft
Österreichs (1520 - 1534) beim katholischen
Glauben. Ansatzpunkte der Reformation wurden von der
habsburgischen Verwaltung rasch ausgelöscht.
Erzherzog Ferdinand
suchte die Ausbreitung der
reformatorischen Bewegung durch Strafmandate zu
verhindern.
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- Der aus Weil der Stadt stammende
Lutherverehrer Johannes Brenz (1499 - 1570),
im Jahr 1522 von den Ratsherren der Reichsstadt
Schwäbisch Hall als Prediger berufen, hat in
Württemberg den Anstoß für die Einführung der
lutherischen Lehre gegeben. Johannes Brenz bemühte
sich um die "große Umkehr" im Leben der Menschen.
Unter dem Eindruck des Vordringens der türkischen
Armeen nach Mitteleuropa schrieb er seine
"Türkenpredigten". Für Brenz war die Gefahr, die
der Christenheit von den Türken drohte, der Auftakt
eines Strafgerichts, das Gott dem Abendland wegen
des allgemeinen Sittenverfalls
verordnet hat.
Die Gläubigen werden aufgefordert, sich an bestimmte
Sittenregeln zu halten. Mit der Erneuerung der
Kirche und des Glaubens sollte eine aus den Fugen
geratene Sittlichkeit wieder hergestellt werden. Die
Kirche, so predigte Brenz, habe "kein weltliches
sichtbares Haupt". Sie sei "auf den Glauben gebaut,
nicht auf Petrus". Die von Johannes Brenz
vorgelegte Kirchenordnung wurde in Schwäbisch Hall
nur teilweise eingeführt, da sie ein
unabhängiges
kirchliches Sittengericht vorsah, das der
städtische Rat so nicht hinnehmen wollte.
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Johannes Brenz (1499 -
1570)
Württembergische
Landesbibliothek Stuttgart, Graphische
Sammlungen.
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Während des
Bauernkriegs
lehnte Johannes Brenz die
Forderungen der Bauern als nicht im Evangelium
begründet ab. Nach dem Ende der Kämpfe ermahnte
er die Obrigkeit zu milder Behandlung der
Aufständischen. |
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- Im Mai 1534 konnte
Landgraf
Philipp von Hessen im Bund mit Straßburg und mit
finanzieller Unterstützung durch Frankreich
Herzog Ulrich
nach Württemberg zurückführen. Die
Bündnispartner wollten eine
Stärkung Österreichs
durch die endgültige Einverleibung Württembergs
verhindern.
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Herzog Ulrich von
Württemberg (*1487, † 1550), reg. 1498 - 1550
Zeitgenössisches Gemälde
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- Landgraf Philipp von
Hessen zerstreute die Truppen der
österreichischen Landesregierung unter dem
Statthalter Pfalzgraf Philipp von Neuburg
am 13. Mai 1534 bei
Lauffen am Neckar
und besetzte das Land in wenigen Wochen.
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- Im
Vertrag von Kaden
in Nordböhmen am 29. Juni 1534 erhält Ulrich
sein Land als nicht mehr reichsunmittelbares
österreichisches Lehen übertragen (nicht als
Reichslehen sondern als sog.
Afterlehen). Eine Reformation war nur im
Sinne Luthers möglich. Beim Aussterben des
Mannesstammes sollte Württemberg an
Österreich fallen.
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- Die
Schwächung der
österreichischen Position in Süddeutschland
ermöglichte die sofortige
Einführung der
Reformation in Württemberg. Während der durch
die Kriege gegen Franz I. von Frankreich
um
die Vorherrschaft in Italien und die Abwehr der
Türken in Ungarn bedingten Abwesenheit des
Kaisers Karl V.
bekam Ulrich die Gelegenheit,
die Reformation ohne großen Widerstand in
Württemberg einzuführen. Unter der Herrschaft Herzog
Ulrichs wurde Württemberg das größte protestantische
Staatswesen im Süden Deutschlands.
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Während seiner
Verbannung hatte Herzog Ulrich unter dem
Einfluss des Basler Predigers
Ökolampadius
1524 die Reformation in seiner Grafschaft
Mömpelgard durchgeführt, wobei die lutherische
und die reformierte Glaubensrichtung
nebeneinander geduldet waren. 1529 war er in
Marburg beim Religionsgespräch von Martin Luther
und Ulrich Zwingli mit dabei. |
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- Zur
Neuordnung des
Kirchenwesens berief Herzog Ulrich mit dem
Marburger Professor Erhard Schnepf einen
gemäßigten Lutheraner und mit
Ambrosius Blarer
einen Reformator, der in der Abendmahllehre eine
vermittelnde Stellung zwischen
Luther und
Zwingli
einnahm. Im August 1534 gelang eine
Einigung in der zwischen beiden Reformatoren
strittigen Abendmahlsfrage. Ihre
Wirkungskreise wurden regional abgegrenzt. Der aus
Konstanz kommende Ambrosius Blarer sollte das Land
"ob der Steig" - den südlich der Stuttgarter
Weinsteige gelegenen Landesteil reformieren.
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Ambrosius Blarer
(*1492, †1564), Reformator
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- Herzog Ulrich war kein
Anhänger Zwinglis, lehnte jedoch dessen
Glaubensrichtung nicht völlig ab. Er war
sich bewusst, dass er wegen der
geographischen Lage Württembergs beide
Richtungen berücksichtigen musste. Die
Reformation wurde von
Schnepf und
Blarer auf dem Weg der
Visitation der
Pfarrer und der Kirchengemeinden
durchgeführt. Pfarrer, die nicht evangelisch
werden wollten, wurden entlassen, erhielten
aber eine Pension. Eine wichtige Aufgabe der
Reformatoren war die Neubesetzung von
Pfarrstellen.
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- Im
Abendmahlverständnis
gab es Unterschiede
zwischen dem Lutheraner Schnepf
und
dem Oberdeutschen Blarer. Schnepf: Im
Abendmahl werden Leib und Blut Christi
sowohl den Frommen als auch den Gottlosen
gereicht; Blarer: Abendmahl ist geistige
Speisung nur für Gläubige. In der
'Stuttgarter Konkordie' wurde ein
Kompromiss erzielt.
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Erhard
Schnepf (*1493, †1558), Reformator |
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- Herzog Ulrich führte die
Reformation in Württemberg
ohne Mitwirkung des
Landtags und gegen den Willen eines großen Teils
der 'Ehrbarkeit' ein. Die Masse des Volkes
war der Reformation von Anfang an zugetan. Am 16.
Mai 1534 wurde in Stuttgart der erste evangelische
Gottesdienst in der Stiftskirche gefeiert.
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Die
Reformation Württembergs ist in ihrer
äußeren Form ein Werk der Landesregierung.
Die Landstände waren nicht beteiligt. Herzog
Ulrich betrachtete alles Gut der Kirche als
fürstliches Kammergut, über das er kraft seines
Rechts als Landesherr frei verfügen konnte.
Seine finanzielle Lage veranlasste ihn, das
Kirchengut rücksichtsloser einzuziehen als es in
anderen evangelischen Territorien geschah. |
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- 1535
wurde die Messe abgeschafft,
1536
erließ
Ulrich eine neue Kirchenordnung, die den
Altgläubigen nur noch die häusliche Andacht
gestattete.
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Unter Berufung
auf das Patronatsrecht konnten Pfarrer
abgesetzt werden, die nicht lutherisch werden
wollten. Die Anzahl der Kirchenstellen wurde
verringert. Durch die
Einführung des
evangelischen Gottesdienstes wurde ein
großer Teil des Kirchenschmucks und der
Kirchengeräte - wie Messkelche, Monstranzen und
Reliquiare - außer Gebrauch gesetzt. Er wurde
von der Regierung eingezogen und wanderte in die
herzogliche Münze. Das Vermögen der Pfründe,
aus deren Erträgnissen die Priester besoldet
worden waren, wurde teilweise den einzelnen
Gemeinden zugewiesen und bildete das örtliche
Kirchenvermögen (Armenkasten). |
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- 1536:
Die Klöster und Stifte wurden gegen erheblichen
Widerstand der meisten Äbte und Konvente
säkularisiert (St. Georgen, Alpirsbach, Hirsau,
Herrenalb, Maulbronn, Murrhardt, Lorch, Denkendorf,
Bebenhausen, Blaubeuren u. a.). Die Anzahl der
Kirchenstellen wurde verringert.
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In die
Klöster
wurden herzogliche Beamte geschickt, um die
Mönche zum Austritt aus dem Kloster zu bewegen.
Der Abt von Maulbronn floh nach Speyer, in
Alpirsbach konnte das Kloster erst nach dem
Einrücken von Militär aufgelöst werden.
Diejenigen Mitglieder der Konvente, die sich der
Reformation nicht anschließen wollten, wurden
bereits 1536 des Landes verwiesen. |
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- Ebenfalls im Jahr 1536 wurde im
Tübinger Augustinerkloster ein Studienhaus für
evangelische Theologiestudenten, das spätere
'Tübinger Stift' eingerichtet.
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- Im September 1537 fand in Urach
ein theologisches Streitgespräch
zwischen
Schnepf und Blarer statt, der sog.
"Götzentag",
in dessen Folge der Herzog in Blarers Sinn die
Entfernung aller Bilder aus den Kirchen anordnete.
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Ambrosius Blarer
war davon überzeugt, dass bildhafte
Darstellungen nicht in ein Gotteshaus gehörten.
Die "Bilder ziehen vom Wort" ab, vom Wort
Gottes, das in der Predigt vermittelt werde,
behauptete Blarer. So kam es, dass beim
Zusammentreffen in Urach auch der Landesherr als
das neue Oberhaupt der Kirche für die Entfernung
der Bilder aus den Gotteshäusern gewonnen wurde. |
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- 1536:
Reorganisation der Zentralverwaltung des
Landes (Oberrat, Rentkammer)
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Auf weltlichem
Gebiet organisierte Ulrich die
Zentralverwaltung des Landes nach
burgundischem und österreichischem Vorbild, wie
sie schon während der habsburgischen
Zwischenregierung eingerichtet worden war. Für
die laufenden Geschäfte wurden Räte bestellt,
die er in einer ständigen Behörde mit
kollegialer Verfassung vereinigte, dem
nachmals so genannten Oberrat; die
Finanzverwaltung wurde einer ebenso gestalteten
Behörde, der Rentkammer, übertragen. Den
Landtag schaltete Ulrich weitgehend aus. |
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- 1536:
Eintritt Ulrichs von Württemberg in den
Schmalkaldischen Bund
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Der
Schmalkaldische Bund war im Februar 1531als
Bündnis von protestantischen Fürsten und einigen
Reichsstädten zur Verteidigung des
Protestantismus gegen die drohende
Reichsexekution geschlossen worden. Noch im
Gründungsjahr waren die Städte Ulm, Reutlingen,
Biberach, Isny und Esslingen in den Bund
eingetreten. 1538 traten auch die Städte
Heilbronn und Hall in das Bündnis ein. Herzog
Ulrich suchte Württemberg durch starke
Festungen (Hohenasperg, Schorndorf, Hellenstein,
Göppingen, Kirchheim / Teck, Hohenurach und
Hohentübingen) zu schützen. |
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- 1546:
Teilnahme der schwäbischen Protestanten am
Schmalkaldischen Krieg (Schmalkaldischer Bund
gegen Kaiser)
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- 1546/47:
Niederwerfung der Protestanten durch
kaiserliche Truppen und Besetzung von
württembergischen Städten (Schorndorf,
Kirchheim/Teck u. a.). Nach der Niederlage mussten
die zuvor ergriffenen Maßnahmen gegen die Klöster
rückgängig gemacht und diese wieder den Konventen
eingeräumt werden.
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Als
Karl V.
1546 in seiner Außenpolitik freie Hand gewonnen
hatte, wendete er sich gegen die
protestantischen Fürsten und Reichsstädte. Auch
Herzog Ulrich wurde in die Niederlage des
Schmalkaldischen Bundes verwickelt. Im
Heilbronner Vertrag
vom Januar 1547 erhielt
er das von spanischen Truppen besetzte Land nur
gegen Zahlung einer hohen Kriegsentschädigung
zurück. - Die Niederwerfung der Protestanten in
Mittel- und Norddeutschland 1547 vollendete den
Sieg des Kaisers.
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Karl V. (*1500,
†1558), deutscher Kaiser von 1519 bis
1556
Ville de Genève,
Bibliothèque publique et universitaire,
Genf
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- Die Versuche, der neuen
evangelischen Landeskirche eine organisatorische
Form zu geben, kamen nicht mehr zum Tragen, da die
Niederlage der Protestanten im
Schmalkaldischen
Krieg den Herzog zwang, 1548 das so genannte
Interim einzuführen, das im ganzen eine
Rückkehr zur Katholischen Kirche
vorbereiten
sollte. Beim Tod von Herzog Ulrich
im Jahr
1550 war die Reformation in Württemberg und in den
Reichsstädten in Frage gestellt. Das Land war von
spanischen Truppen besetzt.
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- Die Reformation blieb für die
Ideenwelt und die Lebensart im Herzogtum Württemberg
bis heute prägend. Dies gilt nicht für die
katholischen Landesteile des 1805 entstandenen
Königreichs Württemberg.
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- Die Regierungszeit Herzog Christophs von Württemberg
(1550 - 1568)
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- 1551 wurde ein eigenes
württembergisches Glaubensbekenntnis ("Confessio
Wirtembergica") verfasst.
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- Die
'Fürstenverschwörung'
des Jahres 1552 schwächte die Position des Kaisers.
Kurfürst Moritz von Sachsen, bisheriger Anhänger des
Kaisers, und Wilhelm von Hessen nahmen gemeinsam mit
anderen Fürsten Augsburg ein. Die Herzöge von Bayern
und Württemberg verhielten sich neutral. Im
Passauer Vertrag wurden den protestantischen
Ständen Gleichberechtigung
und
freie
Religionsausübung bis zum nächsten Reichstag
zugesagt.
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- 1555: Augsburger
Religionsfriede: Jeder
Reichsstand konnte sich zwischen der Reformation
nach dem Augsburger Glaubensbekenntnis und nach dem
Verbleiben bei der 'alten Kirche' entscheiden.
Württemberg wird evangelisch; das Land der
Habsburger in Schwaben bleibt katholisch.
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Herzog Christoph von
Württemberg (*1515, † 1568) reg. 1550 - 1568
Bildquelle:
Oberfinanzdirektion Stuttgart, Referat
staatliche Schlösser und Gärten.
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- Die Neuordnung des Kirchen-
und Schulwesens
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- Bereits im Jahre 1552
hatte Herzog Christoph ein
'allgemeines
Kirchengut' eingeführt, aus dem die
Bedürfnisse der Kirche bestritten wurden.
Nach dem der Augsburger Religionsfrieden
von 1555 den evangelischen Landesherren das
Recht der kirchlichen Gesetzgebung
eingeräumt hatte, ging Herzog Christoph
daran, ein einheitliches Reformwerk zu
schaffen. Die am 15. Mai 1559 verkündete
'Große Kirchenordnung',
deren Hauptautor
Johannes Brenz
war,
regelte
das kirchliche, aber auch weite Bereiche des
weltlichen Lebens.
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Herzog
Christoph sah in seinem Amt die
Verpflichtung, für das ewige Heil und
für das zeitliche Wohl seiner Untertanen
zu sorgen. Er war Bischof und Herrscher
in einer Person. Kirche und Staat
bildete eine Einheit. |
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Das
württembergische Schulwesen wurde
von Herzog Christoph eng mit der
Landeskirche verknüpft. Die
Schulordnung wurde in die
'Große Kirchenordnung'
aufgenommen. In den Städten wurden
Lateinschulen eingerichtet, an allen
Orten Volksschulen. Eine
Schulpflicht bestand jedoch noch
nicht.
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Besonderen Wert
legte Herzog Christoph auf die gute
Ausbildung des geistlichen
Nachwuchses. Durch die
Klosterordnung von 1556 wurden 13
der großen Männerklöster in
Klosterschulen
(Benediktinerklöster: Hirsau,
Alpirsbach, St. Georgen, Murrhardt,
Lorch, Blaubeuren, Anhausen;
Zisterzienserklöster: Maulbronn,
Herrenalb, Bebenhausen, Königsbronn;
Prämonstratenserkloster Adelberg und
das Stift des Ordens vom Heiligen
Grab in Denkendorf) umgewandelt, die
der Vorbereitung zum
Theologiestudium dienten. Aus den
Klöstern traten die Schüler in das
"Stift" in Tübingen über. Die
Lateinschulen, die in allen
Städten als Gemeindeschulen
bestanden, waren als Unterbau für
die Klosterschulen gedacht und
standen unter Aufsicht des Staates.
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Die Anzahl der Klosterschulen
wurde noch vor 1600 auf fünf
verringert, wobei die Anzahl der
Stipendiaten erhalten blieb. Von
diesen Schulen bestehen heute
noch zwei (Maulbronn, Blaubeuren).
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In der
"Großen
Kirchenordnung" von 1559 befahl
Herzog Christoph von Württemberg
auch die Einführung der
"teutschen
Schule" (Volksschule) in allen
Städten und Pfarrdörfern seines
Landes. Diese Schule für das Volk
war als zusätzliches Aufgabengebiet
den Pfarrern unterstellt. Die
Lernmittelfrage an dieser Schule
ließ sich einfach lösen: Das
Kirchengesangbuch war einzige
Quelle aller Weisheit und Tugend.
Die Gemeinden mussten für die
Bezahlung der Schulmeister
aufkommen. Im Sommer hatten die
Kinder schulfrei, da sie während
dieser Zeit ihre Eltern bei der
Feldarbeit unterstützen mussten.
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Die "Große
Kirchenordnung" Herzog
Christophs ist selbst eine
Jubiläumsschrift, erschienen am
15. Mai 1559 zum 25-jährigen
Jubiläum der Landeskirche. Aus
diesem Grund ist sie weniger ein
grundlegendes Gesetzgebungswerk
als vielmehr eine
Zusammenfassung dessen, was in
den 25 Jahren zuvor auf dem
Gebiet des kirchlichen Rechts
vorgearbeitet worden war. |
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- Vereinigung des
Kirchenguts mit dem Staatsgut
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Christoph brach mit der Auffassung
seines Vaters Ulrich, dass das Gut der
Kirche als Eigentum des Landesherrn zu
betrachten sei. Er begründete 1552 das
allgemeine Kirchengut, in dem das
Vermögen der Pfarrstellen und von
kleinen Klöster zusammengefasst waren.
Das alte Pfründenwesen, nach dem jeder
Pfarrer seine Besoldung selber
eintreiben und erwirtschaften musste,
wurde aufgehoben. Jeder Pfarrer erhielt
nun seine Besoldung von den Beamten der
'geistlichen Bezirksverwaltungen'. Damit
war eine von der weltlichen Rentkammer
getrennte kirchliche Finanzverwaltung
geschaffen. |
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- Zentralisierung des
Kirchenregiments
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Als höchste
Landesbehörde für die Aufsicht über
Lehre und Gottesdienst schuf Herzog
Christoph den 'Kirchenrat'.
Die Kirchenräte haben die Ausbildung
der Pfarrer zu überwachen, sie zu
prüfen und die Pfarrstellen zu
besetzen. Die Besoldung der Pfarrer
wird zentral geregelt. Durch die
Unterstellung des Kirchenguts unter
den Kirchenrat war eine Trennung von
staatlicher und kirchlicher
Finanzverwaltung durchgeführt
worden. Damit war die Zweckbindung
des Kirchenguts für Kirche, Schule
und Armenwesen sichergestellt.
Allerdings wurde das Kirchengut bis
zur Säkularisation im Jahre 1806 in
zunehmendem Maße auch für
außerkirchliche Zwecke herangezogen.
Die Zweckbindung blieb jedoch
grundsätzlich erhalten.
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Die kirchliche
Verfassung wurde auch nach unten
ausgebaut. Je ein Amt oder auch
mehrere Ämter wurden 1552 zu
kirchlichen Bezirken
(Dekanaten)
unter einem Spezialsuperintendenten,
insgesamt 28, zusammengefasst. Der
Spezialsuperintendent wird
beauftragt, jeden Pfarrer zweimal
jährlich zu visitieren. Das
Protokoll wird an den
Generalsuperintendenten
(Prälaten) geschickt. Zweimal
jährlich tagen die vier
Generalsuperintendenten in
Stuttgart, zusammen mit dem Propst
von Stuttgart, dem Landhofmeister
sowie sieben Kirchenräten. Über die
gemeldeten Problemfälle wird
beraten. Das Ergebnis der Beratungen
wird schriftlich festgehalten und
über den herzoglichen Oberrat dem
Herzog zur Entscheidung vorgelegt.
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- Die
Klosterherrschaften blieben
besondere Verwaltungseinheiten, die
durch die Prälaten in den
Landständen vertreten waren.
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- Seit 1565 galt
die evangelische Konfession als
Landesreligion. Katholiken durften
keine öffentlichen Ämter besetzen.
Konfessionell gemischte Paare
mussten ihre Kinder evangelisch
erziehen.
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- Der Ausbau der
Kreisverfassung
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Durch den
Augsburger Reichstag von 1555
erhalten der
'Schwäbische Kreis'
und der 'Fränkische Kreis'
eine gewisse Selbständigkeit.
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Die
Einteilung des Deutschen
Reiches in zehn Kreise
(Reichskreise) war 1495
zur Durchführung des
'Ewigen Landfriedens'
beschlossen und in den
Jahren 1500, 1512 und 1521
geschaffen worden. Die
Reichskreise bildeten eine
Rechts- und Verwaltungsebene
über der Territorialstruktur
mit Hunderten von kleinen
Herrschaftsbezirken.
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Der
'Schwäbischen Kreis'
reichte vom Rhein bis zum
Lech. Zu ihm gehörten vor
allem Württemberg, Baden,
die Bistümer Augsburg und
Konstanz, die Propstei
Ellwangen sowie 31
Reichsstädte.
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Zu den
Aufgaben der Kreise gehörten ab
1555 außer der Wahrung des
Landfriedens die Verteilung der
ihnen auferlegten Truppenkontingente
auf die Kreisstände, der
Einzug der Reichs- und Kreissteuern,
die Wahlen zum Reichskammergericht,
die Vollstreckung
reichsgerichtlicher Urteile, der
Straßenbau sowie die Aufsicht über
das Münzwesen.
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Auf den
schwäbischen
Kreistagen
hatten 98
Kreisstände Sitz
und Stimme (4 geistliche und 13
weltliche Fürsten, 23 Prälaten, 27
Grafen, 31 Städte). Jede der vier
"Bänke" (geistliche und
weltliche Fürstenbank, Prälaten-,
Grafen- und Städtebank) beriet sich
gesondert. Die Reichsritter waren
von den Kreisen ausgeschlossen.
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- 1555:
Verkündung des württembergischen
Landrechts
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- 1561:
Kaiser Ferdinand bestätigt die
Reichsunmittelbarkeit der Ritterschaft.
Diese scheidet nun freiwillig aus der
landesständischen Vertretung aus.
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- 1563:
Mit dem Abschluss des
Konzils von Trient
tritt eine heftige Gegenreformation ein;
steigender Einfluss des Jesuitenordens
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- Die Regierungszeit Herzog Ludwigs von Württemberg
(1568 -1593)
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- Bis 1578 unter
vormundschaftlicher Regierung
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- Zur Person:
Neigung zur Dichtkunst, zu Musik und Theater.
Gefallen an fürstlicher Repräsentation und
Selbstdarstellung. Trunksüchtig.
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Herzog Ludwig von
Württemberg (*1554, †1593), reg. 1568 - 1593
Bildquelle: Hofkunstanstalt
Martin Rommel, Stuttgart 1905 in: Geschichte der
Stadt Stuttgart, herausgegeben von den
Bürgerlichen Kollegien im April 1905.
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- Regierungsstil:
Die Leitung der Regierung wird weitgehend den Räten
überlassen. Reibungslose Zusammenarbeit der
regierenden Räte mit den Vertretern der Landschaft.
Der Regierungsstil wird durch bedeutende Theologen
mitgeprägt. Der einflussreichste Theologe war der
Tübinger Kanzler Jakob Andreä (1528 - 1590).
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- Eckpunkte der
Regierungspolitik
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- Förderung des
Schulwesens und der
Wissenschaft
(Ausbau des Tübinger Stifts für die
Theologenausbildung, Gründung des 'Collegium
illustre' zur Ausbildung einer
Verwaltungselite).
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- Wahrung der Position der
lutherischen Lehre. Seit 1569 waren Heiraten
über die Konfessionsgrenzen hinaus verboten.
Ab 1582 zählte man die Tage nach einem
eigenen evangelischen Kalender, weil man die
Reform von Papst Gregor XIII. ablehnte.
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In die
Regierungszeit Ludwigs fallen die ersten
Erfolge der Gegenreformation.
Auch die Spannungen zwischen den
lutherischen und den reformierten
Fürsten Deutschlands nehmen in dieser
Zeit zu. |
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- Die Regierungszeit Herzog Friedrichs I. von
Württemberg (1593 - 1608)
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- Da Herzog Ludwig kinderlos
geblieben war, fiel die Erbfolge auf den Grafen
Friedrich aus der Mömpelgarder Seitenlinie
des Hauses Württemberg. Er war ein Vetter Herzog
Christophs.
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- Zur Person:
In Mömpelgard unter französischem
Einfluss aufgewachsen, tatkräftig, nur wenig mit der
lutherischen Lehre verbunden, zielgerichtetes
Handeln, selbstherrliche Tendenzen. Aufwendige
Hofhaltung.
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- Der
Regierungsstil
entsprach seinem Ziel, die landesherrliche Gewalt zu
stärken. Die Räte aus der Zeit Herzog Ludwigs wurden
ausgeschaltet. Widerstand im Landtag wurde mit
dessen Auflösung beantwortet.
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- Eckpunkte der
Regierungspolitik
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- Ablösung des
Lehensverhältnisses
zu Österreich durch einen Geldbetrag
(400.000 Gulden) mit dem Ergebnis
außenpolitischer Handlungsfreiheit (Prager
Vertrag von 1599). Württemberg wird wieder
Reichslehen.
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- Zukauf von Ortschaften
(Altensteig, Mundelsheim, Besigheim,
Liebenzell). Gewaltsame Okkupation des
Klosters Reichenbach im Schwarzwald.
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- 1599 Bau der
Stadt
Freudenstadt im Schwarzwald. Baumeister
war Heinrich Schickhardt. Besiedlung durch
protestantische Glaubensflüchtlinge.
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Der vielseitig begabte Baumeister
Heinrich
Schickhardt
(*1558,
†
1635) wirkte ein halbes Jahrhundert lang im Herzogtum
Württemberg und im Osten Frankreichs als Architekt,
Ingenieur und Stadtplaner.
Als württembergischer Landbaumeister entwarf,
plante und fertigte er zahlreiche Bauwerke und
technische Objekte. Als Stadtplaner entwickelte
Schickhardt neue
Stadtteile und mit Freudenstadt
auch eine neue Stadt.
Ein besonderes Verdienst kommt Heinrich
Schickhardt als Vermittler
italienischer Renaissance-Baukunst zu. In
Stuttgart schuf er zwischen 1600 und
1609 den Vorgängerbau des Neuen
Schlosses. 1635 wurde Schickhardt ein Opfer des
Dreißigjährigen Krieges, als er durch kaiserliche Soldaten nach
der Schlacht bei Nördlingen eine Stichwunde durch einen Dolch
erhalten hatte, an deren Folgen er am 14. Januar 1635 in
Stuttgart verstarb. |
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- Merkantilistische
Wirtschaftspolitik,
Förderung von Gewerbe und Handel (z.B.
Leineweberei in Urach, Erzabbau im
Schwarzwald, Eisenwerke im Kochertal).
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- Bemühungen um eine Union
der lutherischen mit den calvinistischen
Fürsten (den Pfälzern).
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Die
'Union der protestantischen Fürsten'
kam unmittelbar nach dem Tod Herzog
Friedrichs I. im Jahr
1608
zustande. Das Ziel dieses Bündnisses war
die gemeinsame Wahrung des Rechts auf
die eingezogenen geistlichen Güter
gegenüber den wieder erstarkenden
Katholiken. |
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- 1607:
Einschränkung des Steuerbewilligungsrechts
des Landtags (Abänderung des Tübinger
Vertrags). Im Falle eines Krieges mit den
katholischen Reichsfürsten sollte die
Landschaft drei Viertel der Kriegskosten
bezahlen.
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Literaturhinweise
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Geschichte und Gestalt
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| Dieterich, Susanne |
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| Grube, Walter |
Der Stuttgarter Landtag
1457 - 1957. Stuttgart 1957 |
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geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg |
Handbuch der
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seit 1918.. |
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kleine politische Landeskunde. Landeszentrale für
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Hie gut Wirtemberg
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Setzler, Wilfried (Hrsg.) |
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Baden-Württembergs. Beck Wissen. 2007 |
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Württembergische
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Deutschland 1517-1521
Köngen 1520 - 1618
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