Württemberg 1520 - 1618

 

 

 

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Württemberg im Späten Mittelalter (1250 - 1400)

Württemberg vom Späten Mittelalter bis zur Reformation (1400 - 1520)

Württemberg von der Reformation bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (1520 - 1618)

Württemberg in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)

Württemberg in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)

Württemberg in der Zeit vom Westfälischen Frieden bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (1648 - 1750)

Württemberg von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (1750 - 1806)

Württemberg in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1806 - 1850)

Württemberg von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung des Deutschen Reiches (150-1871)

Württemberg als Bundesstaat des Deutschen Reiches

Württemberg in der Zeit der Weimarer Republik

 

 

 
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Bauernkrieg und Reformation in Württemberg 

  • Der Bauernkrieg (1525)
 
  • Ursachen
 
  • Der Versuch der Landesherren, die mit der Ausbildung des Territorialstaats wachsenden Ausgaben durch höhere Steuerforderungen auf das "gemeine Volk" abzuwälzen und auch die dörfliche Selbstverwaltung einzuschränken, wurde von den Bauern als Willkür empfunden.
 
  • Die Bauern litten vor allem unter der sozialen Deklassierung gegenüber dem aufstrebenden Bürgertum und unter ihrer politischen Einflusslosigkeit. Ihr Unmut  richtete sich gegen die bürgerliche "Ehrbarkeit", welche die lokale Verwaltung und die 'Landschaft' mehr und mehr beherrschte.
 
  • Die Bauern strebten weniger eine Neuordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse als die Bewahrung ihrer überkommenen Rechte an.
 
  • Die Tendenz der Landesherren, die fürstliche Stellung auszubauen, löste eine Krise des Feudalsystems aus. Diese Krise führte zu wirtschaftlichen und finanziellen Problemen der Grundherren, die ihrerseits den Druck an ihre Untertanen weitergaben.
  Die Belastungen der Bauern, die sich in erhöhten Abgaben und in vermehrten Diensten (Fronen) für den Grundherrn bemerkbar machten, waren im Südwesten Deutschlands wichtige Ursachen für den Aufstand der Bauern. In manchen Gegenden Württembergs spielte auch die Leibeigenschaft der Bauern eine Rolle.
   
 
  • Zu den religiösen und geistlichen Ursachen des Bauernaufstands gehörte der sittliche Verfall der Geistlichkeit und die Vernachlässigung ihrer Pflichten zur Seelsorge. Der von vielen Klöstern zur Schau getragene Reichtum schürte den Hass der Bauern.
  Die Reformation Luthers wurde von den Bauern auch als eine soziale Bewegung aufgefasst. Im Verlauf des Bauernkriegs forderte man nicht mehr nur das 'alte Recht', sondern 'Göttliches Recht' und meinte damit ein religiös begründetes Naturrecht.
   
 
  • Die oberschwäbischen Bauern legten ihre Beschwerden in den von dem Memminger Kürschnergesellen Sebastian Lotzer verfassten Schriftstück "Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben" nieder.
 
  • Dieses Schriftstück wurde in kürzester Zeit das Manifest der Bauernbewegung. Die 'Zwölf Artikel' hoben die vielen bis dahin vorliegenden Einzelklagen auf eine allgemeine Grundlage und deuteten in jedem Punkt die Übereinstimmung mit dem Wort Gottes an.
 
  • Die Artikel forderten die Aufhebung der Leibeigenschaft, Minderung der Frondienste, Freigabe des Waldes, der Jagd und des Fischfangs. Sie verlangten auch freie Wahl des Pfarrers, wobei sich jede Gemeinde für den alten oder neuen Glauben entscheiden sollte. Bis auf das Recht der Pfarrerwahl waren alle Forderungen nicht grundsätzlich neu, doch trugen die 'Zwölf Artikel' entscheidend zur Ausbreitung des Aufstands bei.
 
  • Verlauf des Bauernkriegs
 
  • Die neue Bauernbewegung nahm ihren Ausgang im Juni 1524 von der Herrschaft Stühlingen am Südostrand des Schwarzwalds. Im Frühjahr 1525 brach der Bauernkrieg in fast ganz Oberdeutschland und in Thüringen aus.
  In der oberschwäbischen Stadt Baltringen fand an Weihnachten 1524 die erste Protestversammlung statt. Im Februar 1525 bildete sich die 'Christliche Vereinigung der Allgäuer', die sich mit den Bauernhaufen aus dem Bodenseegebiet zusammenschlossen. 
   
 
  • Von Oberschwaben griff der Bauernkrieg rasch auf Franken über, wo sich der 'Taubertalhaufe' und der 'Neckar-Odenwaldhaufe' bildeten.
 
  • Am 16. April 1525 startete ein Protestzug durch das Herzogtum Württemberg. Die Bauern zerstörten eine Reihe von Klöstern und Burgen, so die Burgen Hohenstaufen, Teck und Horneck.
 
  • Ebenfalls am 16. April 1525 erstürmte der 'Neckar-Odenwaldhaufe' die württembergische Amtsstadt Weinsberg und tötete den Führer ihrer Besatzung, Graf Ludwig von Helfenstein und mehrere andere Adelige. Auch die Reichsstadt Heilbronn wurde besetzt.
 
  • Die Landesherren bekämpften die Aufstände: Ludwig von der Pfalz am Oberrhein, Philipp von Hessen in Mitteldeutschland und der "Schwäbische Bund" in Süddeutschland.
  Solange sich der 'Schwäbische Bund' noch auf den Kampf mit den Bauern rüstete, versuchte Herzog Ulrich von Württemberg auf der Burg Hohentwiel mit französischem Geld und Schweizer Söldnern die Sache der Bauern zu nutzen, um wieder in den Besitz seines Landes zu kommen. Sein Vormarsch auf Stuttgart scheiterte daran, dass die Söldner kurzfristig von der 'Schweizer Tagsatzung' zurückgerufen wurden.
   
 
  • In Württemberg unterdrückte die Übermacht des "Schwäbischen Bundes" die bäuerliche Revolution. Ihr militärischer Führer war Georg Truchsess von Waldburg (1488 - 1531), der "Bauernjörg".
 

Georg III. Truchsess von Waldburg (*1488, †1531), Feldherr des Schwäbischen Bundes im Bauernkrieg   
       
  Die württembergischen Bauern wurden am 12. Mai 1525 in einer blutigen Schlacht zwischen Böblingen und Sindelfingen geschlagen. Etwa 2.500 Bauern wurden getötet. Herzog Ulrich von Württemberg floh in die Schweiz. Die geflüchtete österreichische Regierung konnte nach Stuttgart zurückkehren.
   
 
  • Die Bauern waren Opfer ihrer eigenen Zersplitterung geworden. So konnte es ihnen nicht gelingen, sich neben dem Adel und dem Bürgertum politisch durchzusetzen, ein Ergebnis, das für Jahrhunderte galt. Ihre Rechtsstellung wurde nicht gebessert, ihre wirtschaftliche Lage jedoch durch die Folgen des Aufstands nicht nachhaltig geschädigt.
  • Die Reformation in Südwestdeutschland
 
  • Die Reformation fasste zunächst in den Reichsstädten Fuß (Konstanz, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Memmingen). Die dortigen Reformatoren wirkten zum Teil über die Städte hinaus (Johannes Brenz, Ambrosius Blarer). Wichtig für die Verbreitung der Reformation war die Akzeptanz der reformatorischen Ideen durch die politische Führungsschicht der Städte (Bürgermeister, Kleiner Rat). Infolgedessen kam die Reformation in den einzelnen Städten unterschiedlich weit voran.
 
  • Das Herzogtum Württemberg blieb unter der politischen Herrschaft Österreichs (1520 - 1534) beim katholischen Glauben. Ansatzpunkte der Reformation wurden von der habsburgischen Verwaltung rasch ausgelöscht. Erzherzog Ferdinand suchte die Ausbreitung der reformatorischen Bewegung durch Strafmandate zu verhindern.
 
  • Der aus Weil der Stadt stammende Lutherverehrer Johannes Brenz (1499 - 1570), im Jahr 1522 von den Ratsherren der Reichsstadt Schwäbisch Hall als Prediger berufen, hat in Württemberg den Anstoß für die Einführung der lutherischen Lehre gegeben. Johannes Brenz bemühte sich um die "große Umkehr" im Leben der Menschen. Unter dem Eindruck des Vordringens der türkischen Armeen nach Mitteleuropa schrieb er seine "Türkenpredigten". Für Brenz war die Gefahr, die der Christenheit von den Türken drohte, der Auftakt eines Strafgerichts, das Gott dem Abendland  wegen des allgemeinen Sittenverfalls verordnet hat. Die Gläubigen werden aufgefordert, sich an bestimmte Sittenregeln zu halten. Mit der Erneuerung der Kirche und des Glaubens sollte eine aus den Fugen geratene Sittlichkeit wieder hergestellt werden. Die Kirche, so predigte Brenz, habe "kein weltliches sichtbares Haupt". Sie sei "auf den Glauben gebaut, nicht auf Petrus". Die von Johannes Brenz vorgelegte Kirchenordnung wurde in Schwäbisch Hall nur teilweise eingeführt, da sie ein unabhängiges kirchliches Sittengericht vorsah, das der städtische Rat so nicht hinnehmen wollte.
 

 

 

Johannes Brenz (1499 - 1570)

Württembergische Landesbibliothek Stuttgart, Graphische Sammlungen.

 

 
       
  Während des Bauernkriegs lehnte Johannes Brenz die Forderungen der Bauern als nicht im Evangelium begründet ab. Nach dem Ende der Kämpfe ermahnte er die Obrigkeit zu milder Behandlung der Aufständischen.
   
 
  • Im Mai 1534 konnte Landgraf Philipp von Hessen im Bund mit Straßburg und mit finanzieller Unterstützung durch Frankreich Herzog Ulrich nach Württemberg zurückführen. Die Bündnispartner wollten eine Stärkung Österreichs durch die endgültige Einverleibung Württembergs verhindern.
 

 

 

Herzog Ulrich von Württemberg (*1487, † 1550), reg. 1498 - 1550

Zeitgenössisches Gemälde

 

 
       
 
  • Landgraf Philipp von Hessen zerstreute die Truppen der österreichischen Landesregierung unter dem Statthalter Pfalzgraf Philipp von Neuburg am 13. Mai 1534 bei Lauffen am Neckar und besetzte das Land in wenigen Wochen.
 
  • Im Vertrag von Kaden in Nordböhmen am 29. Juni 1534 erhält Ulrich sein Land als nicht mehr reichsunmittelbares österreichisches Lehen übertragen (nicht als Reichslehen sondern als sog. Afterlehen). Eine Reformation war nur im Sinne Luthers möglich. Beim Aussterben des Mannesstammes sollte Württemberg an Österreich fallen.
 
  • Die Schwächung der österreichischen Position in Süddeutschland ermöglichte die sofortige Einführung der Reformation in Württemberg.  Während der durch die Kriege gegen Franz I. von Frankreich um die Vorherrschaft in Italien und die Abwehr der Türken in Ungarn bedingten Abwesenheit des Kaisers Karl V. bekam Ulrich die Gelegenheit, die Reformation ohne großen Widerstand in Württemberg einzuführen. Unter der Herrschaft Herzog Ulrichs wurde Württemberg das größte protestantische Staatswesen im Süden Deutschlands.
  Während seiner Verbannung hatte Herzog Ulrich unter dem Einfluss des Basler Predigers Ökolampadius 1524 die Reformation in seiner Grafschaft Mömpelgard durchgeführt, wobei die lutherische und die reformierte Glaubensrichtung nebeneinander geduldet waren. 1529 war er in Marburg beim Religionsgespräch von Martin Luther und Ulrich Zwingli mit dabei.
   
 
  • Zur Neuordnung des Kirchenwesens berief Herzog Ulrich mit dem Marburger Professor Erhard Schnepf einen gemäßigten Lutheraner und mit Ambrosius Blarer einen Reformator, der in der Abendmahllehre eine vermittelnde Stellung zwischen Luther und Zwingli einnahm. Im August 1534 gelang eine Einigung in der zwischen beiden Reformatoren strittigen Abendmahlsfrage. Ihre Wirkungskreise wurden regional abgegrenzt. Der aus Konstanz kommende Ambrosius Blarer sollte das Land "ob der Steig" - den südlich der Stuttgarter Weinsteige gelegenen Landesteil reformieren.
 

 

 

Ambrosius Blarer (*1492, †1564), Reformator

 
       
 
  • Herzog Ulrich war kein Anhänger Zwinglis, lehnte jedoch dessen Glaubensrichtung nicht völlig ab. Er war sich bewusst, dass er wegen der geographischen Lage Württembergs beide Richtungen berücksichtigen musste. Die Reformation wurde von Schnepf und Blarer auf dem Weg der Visitation der Pfarrer und der Kirchengemeinden durchgeführt. Pfarrer, die nicht evangelisch werden wollten, wurden entlassen, erhielten aber eine Pension. Eine wichtige Aufgabe der Reformatoren war die Neubesetzung von Pfarrstellen.
 
  • Im Abendmahlverständnis gab es Unterschiede zwischen dem Lutheraner Schnepf und dem Oberdeutschen Blarer. Schnepf: Im Abendmahl werden Leib und Blut Christi sowohl den Frommen als auch den Gottlosen gereicht; Blarer: Abendmahl ist geistige Speisung nur für Gläubige. In der 'Stuttgarter Konkordie' wurde ein Kompromiss erzielt.
 

Erhard Schnepf (*1493, †1558), Reformator  
       
 
  • Herzog Ulrich führte die Reformation in Württemberg ohne Mitwirkung des Landtags und gegen den Willen eines großen Teils der 'Ehrbarkeit' ein. Die Masse des Volkes war der Reformation von Anfang an zugetan. Am 16. Mai 1534 wurde in Stuttgart der erste evangelische Gottesdienst in der Stiftskirche gefeiert.
  Die Reformation Württembergs ist in ihrer äußeren Form ein Werk der Landesregierung. Die Landstände waren nicht beteiligt. Herzog Ulrich betrachtete alles Gut der Kirche als fürstliches Kammergut, über das er kraft seines Rechts als Landesherr frei verfügen konnte. Seine finanzielle Lage veranlasste ihn, das Kirchengut rücksichtsloser einzuziehen als es in anderen evangelischen Territorien geschah.
   
 
  • 1535 wurde die Messe abgeschafft, 1536 erließ Ulrich eine neue Kirchenordnung, die den Altgläubigen nur noch die häusliche Andacht gestattete.
  Unter Berufung auf das Patronatsrecht konnten Pfarrer abgesetzt werden, die nicht lutherisch werden wollten. Die Anzahl der Kirchenstellen wurde verringert. Durch die Einführung des evangelischen Gottesdienstes wurde ein großer Teil des Kirchenschmucks und der Kirchengeräte - wie Messkelche, Monstranzen und Reliquiare - außer Gebrauch gesetzt. Er wurde von der Regierung eingezogen und wanderte in die herzogliche Münze.  Das Vermögen der Pfründe, aus deren Erträgnissen die Priester besoldet worden waren, wurde teilweise den einzelnen Gemeinden zugewiesen und bildete das örtliche Kirchenvermögen (Armenkasten).
   
 
  • 1536: Die Klöster und Stifte wurden gegen erheblichen Widerstand der meisten Äbte und Konvente säkularisiert (St. Georgen, Alpirsbach, Hirsau, Herrenalb, Maulbronn, Murrhardt, Lorch, Denkendorf, Bebenhausen, Blaubeuren u. a.). Die Anzahl der Kirchenstellen wurde verringert.
  In die Klöster wurden herzogliche Beamte geschickt, um die Mönche zum Austritt aus dem Kloster zu bewegen. Der Abt von Maulbronn floh nach Speyer, in Alpirsbach konnte das Kloster erst nach dem Einrücken von Militär aufgelöst werden. Diejenigen Mitglieder der Konvente, die sich der Reformation nicht anschließen wollten, wurden bereits 1536 des Landes verwiesen.
   
 
  • Ebenfalls im Jahr 1536 wurde im Tübinger Augustinerkloster ein Studienhaus für evangelische Theologiestudenten, das spätere 'Tübinger Stift' eingerichtet.
 
  • Im September 1537 fand in Urach ein theologisches Streitgespräch zwischen Schnepf und Blarer statt, der sog. "Götzentag", in dessen Folge der Herzog in Blarers Sinn die Entfernung aller Bilder aus den Kirchen anordnete.
  Ambrosius Blarer war davon überzeugt, dass bildhafte Darstellungen nicht in ein Gotteshaus gehörten. Die "Bilder ziehen vom Wort" ab, vom Wort Gottes, das in der Predigt vermittelt werde, behauptete Blarer. So kam es, dass beim Zusammentreffen in Urach auch der Landesherr als das neue Oberhaupt der Kirche für die Entfernung der Bilder aus den Gotteshäusern gewonnen wurde.
   
 
  • 1536: Reorganisation der Zentralverwaltung des Landes (Oberrat, Rentkammer) 
  Auf weltlichem Gebiet organisierte Ulrich die Zentralverwaltung des Landes nach burgundischem und österreichischem Vorbild, wie sie schon während der habsburgischen Zwischenregierung eingerichtet worden war. Für die laufenden Geschäfte wurden Räte bestellt, die er in einer ständigen Behörde mit kollegialer Verfassung vereinigte, dem nachmals so genannten Oberrat; die Finanzverwaltung wurde einer ebenso gestalteten Behörde, der Rentkammer, übertragen. Den Landtag schaltete Ulrich weitgehend aus.
   
 
  • 1536: Eintritt Ulrichs von Württemberg in den Schmalkaldischen Bund
  Der Schmalkaldische Bund war im Februar 1531als Bündnis von protestantischen Fürsten und einigen Reichsstädten zur Verteidigung des Protestantismus gegen die drohende Reichsexekution geschlossen worden. Noch im Gründungsjahr waren die Städte Ulm, Reutlingen, Biberach, Isny und Esslingen in den Bund eingetreten. 1538 traten auch die Städte Heilbronn und Hall in das Bündnis ein. Herzog Ulrich suchte Württemberg durch starke Festungen (Hohenasperg, Schorndorf, Hellenstein, Göppingen, Kirchheim / Teck, Hohenurach und Hohentübingen) zu schützen.
   
 
  • 1546: Teilnahme der schwäbischen Protestanten am Schmalkaldischen Krieg (Schmalkaldischer Bund gegen Kaiser)
 
  • 1546/47: Niederwerfung der Protestanten durch kaiserliche Truppen und Besetzung von württembergischen Städten (Schorndorf, Kirchheim/Teck u. a.). Nach der Niederlage mussten die zuvor ergriffenen Maßnahmen gegen die Klöster rückgängig gemacht und diese wieder den Konventen eingeräumt werden.
  Als Karl V. 1546 in seiner Außenpolitik freie Hand gewonnen hatte, wendete er sich gegen die protestantischen Fürsten und Reichsstädte. Auch Herzog Ulrich wurde in die Niederlage des Schmalkaldischen Bundes verwickelt. Im Heilbronner Vertrag vom Januar 1547 erhielt er das von  spanischen Truppen besetzte Land nur gegen Zahlung einer hohen Kriegsentschädigung zurück.  - Die Niederwerfung der Protestanten in Mittel- und Norddeutschland 1547 vollendete den Sieg des Kaisers.
       
   

 

Karl V. (*1500, †1558), deutscher Kaiser von 1519 bis 1556

Ville de Genève, Bibliothèque publique et universitaire, Genf

 

 
   
 
  • Die Versuche, der neuen evangelischen Landeskirche eine organisatorische Form zu geben, kamen nicht mehr zum Tragen, da die Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen Krieg den Herzog zwang, 1548 das so genannte Interim einzuführen, das im ganzen eine Rückkehr zur Katholischen Kirche vorbereiten sollte. Beim Tod von Herzog Ulrich im Jahr 1550 war die Reformation in Württemberg und in den Reichsstädten in Frage gestellt. Das Land war von spanischen Truppen besetzt.
 
  • Die Reformation blieb für die Ideenwelt und die Lebensart im Herzogtum Württemberg bis heute prägend. Dies gilt nicht für die katholischen Landesteile des 1805 entstandenen Königreichs Württemberg.
  • Die Regierungszeit Herzog Christophs von Württemberg (1550 - 1568)
 
  • 1551 wurde ein eigenes württembergisches Glaubensbekenntnis ("Confessio Wirtembergica") verfasst.
 
  • Die 'Fürstenverschwörung' des Jahres 1552 schwächte die Position des Kaisers. Kurfürst Moritz von Sachsen, bisheriger Anhänger des Kaisers, und Wilhelm von Hessen nahmen gemeinsam mit anderen Fürsten Augsburg ein. Die Herzöge von Bayern und Württemberg verhielten sich neutral. Im Passauer Vertrag wurden den protestantischen Ständen Gleichberechtigung und freie Religionsausübung bis zum nächsten Reichstag zugesagt.
 
  • 1555: Augsburger Religionsfriede: Jeder Reichsstand konnte sich zwischen der Reformation nach dem Augsburger Glaubensbekenntnis und nach dem Verbleiben bei der 'alten Kirche' entscheiden. Württemberg wird evangelisch; das Land der Habsburger in Schwaben bleibt katholisch.
 

 

Herzog Christoph von Württemberg (*1515, † 1568) reg. 1550 - 1568

Bildquelle: Oberfinanzdirektion Stuttgart, Referat staatliche Schlösser und Gärten. 

 

 
       
 
  • Die Neuordnung des Kirchen- und Schulwesens
 
  • Bereits im Jahre 1552 hatte Herzog Christoph ein 'allgemeines Kirchengut' eingeführt, aus dem die Bedürfnisse der Kirche bestritten wurden. Nach dem der Augsburger Religionsfrieden von 1555 den evangelischen Landesherren das Recht der kirchlichen Gesetzgebung eingeräumt hatte, ging Herzog Christoph daran, ein einheitliches Reformwerk zu schaffen. Die am 15. Mai 1559 verkündete 'Große Kirchenordnung', deren Hauptautor Johannes Brenz war,  regelte das kirchliche, aber auch weite Bereiche des weltlichen Lebens.
  Herzog Christoph sah in seinem Amt die Verpflichtung, für das ewige Heil und für das zeitliche Wohl seiner Untertanen zu sorgen. Er war Bischof und Herrscher in einer Person. Kirche und Staat bildete eine Einheit.
   
 
  • Schulwesen
 
  • Das württembergische Schulwesen wurde von Herzog Christoph eng mit der Landeskirche verknüpft. Die Schulordnung wurde in die 'Große Kirchenordnung' aufgenommen. In den Städten wurden Lateinschulen eingerichtet, an allen Orten Volksschulen. Eine Schulpflicht bestand jedoch noch nicht.
 
  • Besonderen Wert legte Herzog Christoph auf die gute Ausbildung des geistlichen Nachwuchses. Durch die Klosterordnung von 1556 wurden 13 der großen Männerklöster in Klosterschulen (Benediktinerklöster: Hirsau, Alpirsbach, St. Georgen, Murrhardt, Lorch, Blaubeuren, Anhausen; Zisterzienserklöster: Maulbronn, Herrenalb, Bebenhausen, Königsbronn; Prämonstratenserkloster Adelberg und das Stift des Ordens vom Heiligen Grab in Denkendorf) umgewandelt, die der Vorbereitung zum Theologiestudium dienten. Aus den Klöstern traten die Schüler in das "Stift" in Tübingen über. Die Lateinschulen, die in allen Städten als Gemeindeschulen bestanden, waren als Unterbau für die Klosterschulen gedacht und standen unter Aufsicht des Staates.
  Die Anzahl der Klosterschulen wurde noch vor 1600 auf fünf verringert, wobei die Anzahl der Stipendiaten erhalten blieb. Von diesen Schulen bestehen heute noch zwei (Maulbronn, Blaubeuren).
   
 
  • In der "Großen Kirchenordnung" von 1559 befahl Herzog Christoph von Württemberg auch die Einführung der "teutschen Schule" (Volksschule) in allen Städten und Pfarrdörfern seines Landes. Diese Schule für das Volk war als zusätzliches Aufgabengebiet den Pfarrern unterstellt. Die Lernmittelfrage an dieser Schule ließ sich einfach lösen: Das Kirchengesangbuch war einzige Quelle aller Weisheit und Tugend. Die Gemeinden mussten für die Bezahlung der Schulmeister aufkommen. Im Sommer hatten die Kinder schulfrei, da sie während dieser Zeit ihre Eltern bei der Feldarbeit unterstützen mussten.
  Die "Große Kirchenordnung" Herzog Christophs ist selbst eine Jubiläumsschrift, erschienen am 15. Mai 1559 zum 25-jährigen Jubiläum der Landeskirche. Aus diesem Grund ist sie weniger ein grundlegendes Gesetzgebungswerk als vielmehr eine Zusammenfassung dessen, was in den 25 Jahren zuvor auf dem Gebiet des kirchlichen Rechts vorgearbeitet worden war.
   
 
  • Vereinigung des Kirchenguts mit dem Staatsgut
  Christoph brach mit der Auffassung seines Vaters Ulrich, dass das Gut der Kirche als Eigentum des Landesherrn zu betrachten sei. Er begründete 1552 das allgemeine Kirchengut, in dem das Vermögen der Pfarrstellen und von kleinen Klöster zusammengefasst waren. Das alte Pfründenwesen, nach dem jeder Pfarrer seine Besoldung selber eintreiben und erwirtschaften musste, wurde aufgehoben. Jeder Pfarrer erhielt nun seine Besoldung von den Beamten der 'geistlichen Bezirksverwaltungen'. Damit war eine von der weltlichen Rentkammer getrennte kirchliche Finanzverwaltung geschaffen.
   
 
  • Zentralisierung des Kirchenregiments
 
  • Als höchste Landesbehörde für die Aufsicht über Lehre und Gottesdienst schuf Herzog Christoph den 'Kirchenrat'. Die Kirchenräte haben die Ausbildung der Pfarrer zu überwachen, sie zu prüfen und die Pfarrstellen zu besetzen. Die Besoldung der Pfarrer wird zentral geregelt. Durch die Unterstellung des Kirchenguts unter den Kirchenrat war eine Trennung von staatlicher und kirchlicher Finanzverwaltung durchgeführt worden. Damit war die Zweckbindung des Kirchenguts für Kirche, Schule und Armenwesen sichergestellt. Allerdings wurde das Kirchengut bis zur Säkularisation im Jahre 1806 in  zunehmendem Maße auch für außerkirchliche Zwecke herangezogen. Die Zweckbindung blieb jedoch grundsätzlich erhalten.
 
  • Die kirchliche Verfassung wurde auch nach unten ausgebaut. Je ein Amt oder auch mehrere Ämter wurden 1552 zu kirchlichen Bezirken (Dekanaten) unter einem Spezialsuperintendenten, insgesamt 28, zusammengefasst. Der Spezialsuperintendent wird beauftragt, jeden Pfarrer zweimal jährlich zu visitieren. Das Protokoll wird an den Generalsuperintendenten (Prälaten) geschickt. Zweimal jährlich tagen die vier Generalsuperintendenten in Stuttgart, zusammen mit dem Propst von Stuttgart, dem Landhofmeister sowie sieben Kirchenräten. Über die gemeldeten Problemfälle wird beraten. Das Ergebnis der Beratungen wird schriftlich festgehalten und über den herzoglichen Oberrat dem Herzog zur Entscheidung vorgelegt.
 
  • Die Klosterherrschaften blieben besondere Verwaltungseinheiten, die durch die Prälaten in den Landständen vertreten waren.
 
  • Seit 1565 galt die evangelische Konfession als Landesreligion. Katholiken durften keine öffentlichen Ämter besetzen. Konfessionell gemischte Paare mussten ihre Kinder evangelisch erziehen.
 
  • Der Ausbau der Kreisverfassung
 
  • Durch den Augsburger Reichstag von 1555 erhalten der 'Schwäbische Kreis' und der 'Fränkische Kreis' eine gewisse Selbständigkeit.
 
  • Die Einteilung des Deutschen Reiches in zehn Kreise (Reichskreise) war 1495 zur Durchführung des 'Ewigen Landfriedens' beschlossen und in den Jahren 1500, 1512 und 1521 geschaffen worden. Die Reichskreise bildeten eine Rechts- und Verwaltungsebene über der Territorialstruktur mit Hunderten von kleinen Herrschaftsbezirken.
 
  • Der 'Schwäbischen Kreis' reichte vom Rhein bis zum Lech. Zu ihm gehörten vor allem Württemberg, Baden, die Bistümer Augsburg und Konstanz, die Propstei Ellwangen sowie 31 Reichsstädte. 
 
  • Zu den Aufgaben der Kreise gehörten ab 1555 außer der Wahrung des Landfriedens die Verteilung der ihnen auferlegten Truppenkontingente auf die Kreisstände, der Einzug der Reichs- und Kreissteuern, die Wahlen zum Reichskammergericht, die Vollstreckung reichsgerichtlicher Urteile, der Straßenbau sowie die Aufsicht über das Münzwesen.
 
  • Auf den schwäbischen Kreistagen hatten 98 Kreisstände Sitz und Stimme (4 geistliche und 13 weltliche Fürsten, 23 Prälaten, 27 Grafen, 31 Städte). Jede der vier "Bänke" (geistliche und weltliche Fürstenbank, Prälaten-, Grafen- und Städtebank) beriet sich gesondert. Die Reichsritter waren von den Kreisen ausgeschlossen.
 
  • 1555: Verkündung des württembergischen Landrechts
 
  • 1561: Kaiser Ferdinand  bestätigt die Reichsunmittelbarkeit der Ritterschaft. Diese scheidet nun  freiwillig aus der landesständischen Vertretung aus.
 
  • 1563: Mit dem Abschluss des Konzils von Trient tritt eine heftige Gegenreformation ein; steigender Einfluss des Jesuitenordens
  • Die Regierungszeit Herzog Ludwigs von Württemberg (1568 -1593)
 
  • Bis 1578 unter vormundschaftlicher Regierung
 
  • Zur Person: Neigung zur Dichtkunst, zu Musik und Theater. Gefallen an fürstlicher Repräsentation und Selbstdarstellung. Trunksüchtig.
 

 

 

Herzog Ludwig von Württemberg (*1554, †1593), reg. 1568 - 1593

Bildquelle: Hofkunstanstalt Martin Rommel, Stuttgart 1905 in: Geschichte der Stadt Stuttgart, herausgegeben von den Bürgerlichen Kollegien im April 1905.

 

 
       
 
  • Regierungsstil: Die Leitung der Regierung wird weitgehend den Räten überlassen. Reibungslose Zusammenarbeit der regierenden Räte mit den Vertretern der Landschaft. Der Regierungsstil wird durch bedeutende Theologen mitgeprägt. Der einflussreichste Theologe war der Tübinger Kanzler Jakob Andreä (1528 - 1590).
 
  • Eckpunkte der Regierungspolitik
 
  • Förderung des Schulwesens und der Wissenschaft (Ausbau des Tübinger Stifts für die Theologenausbildung, Gründung des 'Collegium illustre' zur Ausbildung einer Verwaltungselite).
 
  • Wahrung der Position der lutherischen Lehre. Seit 1569 waren Heiraten über die Konfessionsgrenzen hinaus verboten. Ab 1582 zählte man die Tage nach einem eigenen evangelischen Kalender, weil man die Reform von Papst Gregor XIII. ablehnte.
  In die Regierungszeit Ludwigs fallen die ersten Erfolge der Gegenreformation. Auch die Spannungen zwischen den lutherischen und den reformierten Fürsten Deutschlands nehmen in dieser Zeit zu.
   
  • Die Regierungszeit Herzog Friedrichs I. von Württemberg (1593 - 1608)
 
  • Da Herzog Ludwig kinderlos geblieben war, fiel die Erbfolge auf den Grafen Friedrich aus der Mömpelgarder Seitenlinie des Hauses Württemberg. Er war ein Vetter Herzog Christophs.
 
  • Zur Person: In Mömpelgard unter französischem Einfluss aufgewachsen, tatkräftig, nur wenig mit der lutherischen Lehre verbunden, zielgerichtetes Handeln, selbstherrliche Tendenzen. Aufwendige Hofhaltung.
 
  • Der Regierungsstil entsprach seinem Ziel, die landesherrliche Gewalt zu stärken. Die Räte aus der Zeit Herzog Ludwigs wurden ausgeschaltet. Widerstand im Landtag wurde mit dessen Auflösung beantwortet.
 
  • Eckpunkte der Regierungspolitik
 
  • Ablösung des Lehensverhältnisses zu Österreich durch einen Geldbetrag (400.000 Gulden) mit dem Ergebnis außenpolitischer Handlungsfreiheit (Prager Vertrag von 1599). Württemberg wird wieder Reichslehen.
 
  • Zukauf von Ortschaften (Altensteig, Mundelsheim, Besigheim, Liebenzell). Gewaltsame Okkupation des Klosters Reichenbach im Schwarzwald.
 
  • 1599 Bau der Stadt Freudenstadt im Schwarzwald. Baumeister war Heinrich Schickhardt. Besiedlung durch protestantische Glaubensflüchtlinge.
  Der vielseitig begabte Baumeister Heinrich Schickhardt (*1558, 1635) wirkte ein halbes Jahrhundert lang im Herzogtum Württemberg und im Osten Frankreichs als Architekt, Ingenieur und Stadtplaner.  Als württembergischer Landbaumeister entwarf, plante und fertigte er zahlreiche Bauwerke und technische Objekte. Als Stadtplaner entwickelte Schickhardt  neue Stadtteile und mit Freudenstadt  auch eine neue Stadt.  Ein besonderes Verdienst kommt Heinrich Schickhardt als Vermittler italienischer Renaissance-Baukunst zu. In Stuttgart schuf er zwischen 1600 und 1609 den  Vorgängerbau des Neuen Schlosses. 1635 wurde Schickhardt ein Opfer des Dreißigjährigen Krieges, als er durch kaiserliche Soldaten nach der Schlacht bei Nördlingen eine Stichwunde durch einen Dolch erhalten hatte, an deren Folgen er am 14. Januar 1635 in Stuttgart verstarb.
   
 
  • Merkantilistische Wirtschaftspolitik, Förderung von Gewerbe und Handel (z.B. Leineweberei in Urach, Erzabbau im Schwarzwald, Eisenwerke im Kochertal).
 
  • Bemühungen um eine Union der lutherischen  mit den calvinistischen Fürsten (den Pfälzern).
  Die 'Union der protestantischen Fürsten' kam unmittelbar nach dem Tod Herzog Friedrichs I. im Jahr 1608 zustande. Das Ziel dieses Bündnisses war die gemeinsame Wahrung des Rechts auf die eingezogenen geistlichen Güter gegenüber den wieder erstarkenden Katholiken. 
   
 
  • 1607: Einschränkung des Steuerbewilligungsrechts des Landtags (Abänderung des Tübinger Vertrags). Im Falle eines Krieges mit den katholischen Reichsfürsten sollte die Landschaft drei Viertel der Kriegskosten bezahlen.

Literaturhinweise


Bauer, Ernst W. / Jooß, Rainer, Schleuning, H. (Hrsg.) Unser Land Baden-Württemberg. Theiss-Verlag 1986.
Bölcke, Willi A. Handbuch Baden-Württemberg. Politik, Wirtschaft, Kultur von der Urgeschichte bis zur Gegenwart. Kohlhammer-Verlag 1982
Borst, Otto Geschichte und Gestalt eines Landes. Stadler-Verlag 1978
Dieterich, Susanne Württembergische Landesgeschichte für neugierige Leute. Band 2: Vom Dreißigjährigen Krieg bis 1952. DRW-Verlag 2003.
Grube, Walter Der Stuttgarter Landtag 1457 - 1957. Stuttgart 1957
Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg Handbuch der Baden-Wrttembergischen Geschichte, Band 4: Die Länder seit 1918..
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.) Baden-Württemberg. Eine kleine politische Landeskunde. Landeszentrale für politische Bildung. Stuttgart 2002. Neuausgabe 2007
Lorenz, Sönke / Mertens, Dieter / Press, Volker (Hrsg.) Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Kohlhammer-Verlag 1997.
Maurer, Hans-Martin Johannes Brenz und die Reformation in Württemberg. Stuttgart 1981
Raff, Gerhard Die Schwäbische Geschichte. Stuttgart 2000.
Raff, Gerhard Hie gut Wirtemberg allewege. Band 1: Das Haus Wirtemberg von Graf Ulrich dem Stifter bis Herzog Ludwig
Raff, Gerhard Hie gut Wirtemberg allewege. Band 2: Das Haus Württemberg von Herzog Friedrich I. bis Herzog Eberhard III. DVA 1994
Rinker, Reiner / Setzler, Wilfried (Hrsg.) Die Geschichte Baden-Württembergs. Theiss-Verlag. 2. Auflage 1987
Waßner, Manfred Kleine Geschichte Baden-Württembergs. Theiss-Verlag 2002
Weber, Reinhold / Wehling, Hans-Georg Geschichte Baden-Württembergs. Beck Wissen. 2007
Weller, Karl / Weller, Arnold Württembergische Geschichte im südwestdeutschen Raum. Theiss-Verlag. 10. Auflage 1989.
 
 

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Stand: 10. Jan. 2010                         Copyright ©2010 Geschichts- und Kulturverein Köngen e.V.                         Autor: Dieter Griesshaber