Württemberg 1871 - 1918

 

 

 

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Württemberg im Späten Mittelalter (1250 - 1400)

Württemberg vom Späten Mittelalter bis zur Reformation (1400 - 1520)

Württemberg von der Reformation bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (1520 - 1618)

Württemberg in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)

Württemberg in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)

Württemberg in der Zeit vom Westfälischen Frieden bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (1648 - 1750)

Württemberg von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (1750 - 1806)

Württemberg in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1806 - 1850)

Württemberg von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung des Deutschen Reiches (150-1871)

Württemberg als Bundesstaat des Deutschen Reiches

Württemberg in der Zeit der Weimarer Republik

 

 

 
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Württemberg als Bundesstaat des Deutschen Reiches  1871 - 1918


  • Verfassung, Reservatsrechte, Vertretung im Bundesrat
 
  • 1871: Württemberg wird Teil eines Bundesstaates (des Deutschen Reichs). Die Einbindung in das neue Kaiserreich bedeutete für Württemberg die Aufgabe wichtiger Souveränitätsrechte.
 
  • Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern
 
  • Reich: Auswärtige Politik, Heerwesen. Der preußische Ministerpräsident war zugleich Reichskanzler. Der preußische König führte als "Deutscher Kaiser" den Vorsitz in einem Bund formal souveräner Staatsoberhäupter.
  Die Reichsgesetze besaßen gegenüber den Landesgesetzen Vorrang. Die Außenpolitik und damit die Entscheidung über Krieg und Frieden unterstand allein dem Reich.
   
 
  • Länder: innere Verwaltung, Kirchen- und Schulwesen, Finanzhoheit, Eisenbahnen; über den Bundesrat Beteiligung an der Willensbildung des Reiches.
 
  • Reservatrechte (Sonderrechte) für Württemberg: Eigene Verwaltung des Post- und Telegrafenwesens, Einnahmen aus der Bier- und Branntweinsteuer; eigene Militärverwaltung (keine Selbständigkeit des Heeres!).
  Die Reservatsrechte wurden von Bismarck mit den süddeutschen Staaten einzeln ausgehandelt. Für König Karl war das Fortbestehen des württembergischen Außenministeriums und damit eines eigenen Gesandtschaftswesens von großer Bedeutung.
   
 
  • Im Bundesrat erhält Württemberg 4 von 58 Stimmen; von den 397 Abgeordneten des Reichstags hatte Württemberg 17 zu wählen (allgemeines, gleiches, direktes Wahlrecht).
 
  • Einnahmen der Länder: direkte Steuern; soweit Einnahmen des Reiches durch indirekte Steuern nicht ausreichten, mussten die Länder sog. Matrikularbeiträge zahlen (abhängig von deren Bevölkerungszahl).
  • Eingliederung Württembergs in das Deutsche Reich
 
  • Tendenz des Bundesstaates zur Stärkung der zentralen Kräfte (Wirtschaft, Rechtswesen, Sozialordnung, Heer).
 
  • 1871: Die vom Norddeutschen Bund erlassenen Gesetze wie die über Freizügigkeit, Maß und Gewicht wurden übernommen; ebenfalls die Gewerbeordnung von 1868 und das Strafgesetzbuch von 1870.
 
  • Weitere Reichsgesetze vereinheitlichen das Münzwesen (1873), die Zivilehe und das Presserecht (1874).
 
  • 1879: Reichsjustizreform regelt Gerichtsverfassung, Zivilprozess, Strafprozess und Konkursrecht.
  • Reichs- und Landespolitik
 
  • König Karl empfand den Verlust seiner Souveränität als eine persönliche Demütigung. An eine aktive, gar persönliche Mitwirkung und Einflussnahme auf die Reichspolitik im Bundesrat dachte der gekränkte König nicht. Er überließ die Vertretung seines Landes in der Reichspolitik seinem Ministerpräsidenten Hermann Freiherr von Mittnacht.
 
  Es war ganz wesentlich der Verdienst König Karls, dass die römisch-katholische Kirche in Württemberg nicht unterdrückt wurde. Auch andere religiöse Gruppierungen konnten sich kraft Gesetz frei betätigen.
   
 
  • Bismarcks Versuch, 1876 Besitz und Verwaltung der Staatseisenbahnen der Länder an das Reich zu bringen, scheiterte mit am Widerspruch Württembergs.
 
  • 1878: Sozialistengesetz: Auflösung der Sozialdemokratischen Partei auch in Württemberg (bis 1890).
 
  • Die Sozialdemokraten wurden in den Untergrund gezwungen. Sie hatten jedoch weniger unter Verfolgungsmaßnahmen zu leiden als in anderen deutschen Ländern. Es war nicht zuletzt dem humanen Sinn König Karls zu verdanken, dass zahlreichen Sozialdemokraten aus Norddeutschland Zuflucht im württembergischen Königreich gewährt wurde.
 
  • Die politischen und sozialen Auffassungen fanden der Sozialdemokraten fanden in der Bevölkerung Württembergs immer mehr Anklang. - 1895 sollte es der Sozialdemokratischen Partei gelingen, ihre ersten zwei Sitze im Landtag zu erringen.
  • Die innere Entwicklung Württembergs
 
  • Tendenz in Württemberg: Steigerung des parlamentarischen Einflusses innerhalb einer konstitutionellen Monarchie.
  Im Landtag hatte die 'Deutsche Partei', die sich den Nationalliberalen anschloss, bis 1895 die Mehrheit.
   
 
  • 1876 errichtete Ministerpräsident Hermann Freiherr von Mittnacht einen von ihm geleiteten Ministerrat: das Staatsministerium. Dieses neue Gremium regierte unter Respektierung des königlichen Staatsoberhaupts das Land Württemberg. Die Entscheidungen des Staatsministeriums werden an die Bevollmächtigten im Bundesrat weitergegeben. Der 'Geheime Rat' als Beratergremium des Königs verliert an Bedeutung.
  Hermann Freiherr von Mittnacht (1825 - 1909) hat als erster Präsident des Staatsministeriums die Politik Württembergs unter zwei Monarchen federführend bestimmt. Für König Karl, der sich im Winter und Frühjahr gern zur Entspannung in Italien und Südfrankreich aufhielt, wurde Mittnacht unentbehrlich. Im Berlin kämpfte er im Sinne des württembergischen Königspaars um die Beibehaltung der Reservatsrechte. Sein Wirken fand bei Bismarck und im Bundesrat große Beachtung.
   
 
  • In seinen letzten Lebensjahren galt König Karl als resigniert und amtsmüde. Er litt unter Depressionen und isolierte sich immer mehr - zuletzt auch von Königin Olga.
  • König Wilhelm II. von Württemberg (reg. 1891 - 1918)
 
  • König Karl starb am 6.10. 1891.  Sein Nachfolger, König Wilhelm II., war der Sohn seines Bruders Paul und der Prinzessin Katharina, einer Tochter von König Wilhelm I. und seiner letzten Ehefrau Pauline. Wilhelm II. war pflichtbewusst, reichstreu und gegen jeden Partikularismus. In den meisten Fällen vertraute er den Ratschlägen der von ihm berufenen Regierung, auch den Willen der Landtagsmehrheit suchte er zu erfüllen. Beim Volk war er sehr beliebt. Den liberalen Forderungen seiner Zeit stand er aufgeschlossen gegenüber.
  Im Gegensatz zu König Karl bejahte Wilhelm II. die Einigung Deutschlands unter preußischer Führung, auch wenn Württemberg dadurch auf einen Teil seiner Souveränitätsrechte zugunsten des Deutschen Reichs verzichten musste.
   
 

 

König Wilhelm II.  von Württemberg (1848-1921). reg. 1891 - 1918

 

Bildquelle: Hofkunstanstalt Martin Rommel, Stuttgart 1905

 

 
       
 
  • Reichs- und Landespolitik
 
  • 1.1.1900: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt an die Stelle des Landrechts
 
  • Über die Außenpolitik entschied nach der Verfassung das Reich ohne wesentliche Einflussnahme der Bundesstaaten.
 
  • Die Auffassungen von Kaiser Wilhelm II. und König Wilhelm II. von Württemberg über die Monarchie unterschieden sich stark: Während der Kaiser in einer Zeit, in der die monarchische Staatsform längst in eine Krise geraten war, strikte Subordination von seinen Untertanen verlangte, respektierte König Wilhelm die Entscheidungen seines Landtags und die Meinungen seiner Minister.
 
  • Kaiser Wilhelm II. ist es mehrmals gelungen, die Gutmütigkeit und auch Unentschlossenheit des Königs auszunutzen. Ein Beispiel ist die Bebenhäuser Konvention von 1893: Kaiser Wilhelm II. vereinbart anlässlich eines Jagdbesuchs in Bebenhausen mit dem König die "Festlegung einheitlicher Dienstalter der preußischen und der württembergischen Offiziere" sowie eine "Vermehrung der gegenseitigen Kommandierungen"; Ministerpräsident Mittnacht wird dabei umgangen (nach der Verfassung war dem König dies allerdings erlaubt!) 
 
  • Der Einfluss Württembergs auf die Reichspolitik war relativ gering; der Schwabe Kiderlen-Wächter als Staatssekretär des Auswärtigen (von 1910 bis 1912) spielte während der sog. Marokko-Krise eine Rolle in der Reichspolitik.
 
  • Das Parteienspektrum im Württembergischen Landtag
 
  • 1895: Die Neuwahlen zum Landtag lösen einen politischen Erdrutsch aus. Sie beenden die fast 25jährige Vormachtstellung der nationalliberalen "Deutschen Partei". Die Mehrheit bilden nun die demokratische Volkspartei (31 Sitze) und das kurz vor der Wahl konstituierte katholische Zentrum (18 Sitze). Für die Sozialdemokratische Partei kommen erstmals zwei Abgeordnete in den Landtag.
  Das konfliktfreie Verhältnis zwischen Staat und katholischer Kirche hatte in Württemberg die Gründung einer politischen Organisation des Katholizismus verzögert. Einer raschen Ausbreitung der Sozialdemokratie war bisher die relativ langsam fortschreitende Industrialisierung im Wege gestanden.
   
 
  • 1898: Württemberg sendet mit dem Gewerkschaftsführer Karl Kloß einen Abgeordneten der SPD in den Reichstag.
Der am 14. April 1847 in Berlin geborene Karl Kloß kam 1874 als Schreinergeselle nach Stuttgart. Dort schloss er sich der Ortsgruppe des Tischlerbundes an, wurde dank seiner Fähigkeiten als Redner und Taktiker ihr Leiter und bald darauf Vorsitzender des Fachvereins der Stuttgarter Schreiner, den er 1880 gegründet hatte. Drei Jahre später führte er die Stuttgarter Schreiner beim größten Streik an, den Württemberg bis dahin erlebt hatte. Mit Erfolg: Der Zehn-Stunden-Tag wurde verteidigt, Lohnerhöhung und Überstundenvergütung durchgesetzt. Karl Kloß wurde Vorsitzender der nationalen Schreinergesellschaft, der ersten Gewerkschaft auf Reichsebene. Durch sein Engagement und rednerisches Talent war er maßgeblich am raschen Aufstieg der Sozialdemokratie in Württemberg beteiligt. 1895 zog er als erster Abgeordneter der SPD in den württembergischen Landtag ein. Für den Wahlkreis Stuttgart wurde Karl Kloß 1898 in den Reichstag gewählt, dem er bis 1903 angehörte. Er starb im Februar 1908 in Hamburg. Der Trauerzug in Stuttgart war mehrere Kilometer lang und wohl der längste, den diese Stadt je gesehen hat.
   
 
  • 1900: Ministerpräsident Mittnacht tritt aus Altersgründen zurück; seine Nachfolger sind: von 1901 bis 1906 Wilhelm von Breitling, von 1906 bis 1918 Karl Freiherr von Weizsäcker.
 
  • 1903: Bei der Reichstagswahl erhält die Sozialdemokratische Partei 25% der abgegebenen Stimmen.
 
  • 1910: Die Volkspartei schließt sich mit den norddeutschen linksliberalen Parteien und den Nationalsozialen Friedrich Naumanns zur 'Fortschrittlichen Volkspartei' zusammen.
 
  • 1912: Neuwahlen zum Landtag: das Zentrum wird stärkste Partei (26 Sitze). Die Konservativen erhalten zusammen mit dem Bauernbund  20, die Volkspartei 10, die Nationalliberalen 10 und die Sozialdemokraten (im Reichstag waren sie stärkste Partei!) 17 Sitze.
 
  • Reformgesetzgebung
 
  • 1905: Steuerreform: Progressive Einkommenssteuer; die Ertragssteuern auf Grundeigentum, Gebäude und Gewerbe wurden den Gemeinden überlassen.
 
  • 1906: Verfassungsreform
 
  • Änderung in der Zusammensetzung des Landtags: die Privilegierten scheiden aus der Zweiten Kammer aus. Die Erste Kammer wird durch Mitglieder aus dem Adel und durch Vertreter von Kirche, Hochschulen, Landwirtschaft, Industrie, Handel und Handwerk erweitert.
  Mit der Umwandlung der Zweiten Kammer in eine reine "Volkskammer" war eine alte liberale Forderung in Erfüllung gegangen.
   
 
  • Für einen Teil der Zweiten Kammer wird die Verhältniswahl eingeführt (während bisher jede "gute Stadt" unabhängig von der Einwohnerzahl einen Abgeordneten stellte, erhält Stuttgart nun 6 Vertreter).
  Bis 1806 war die fest gelegte Verfassung Württembergs keineswegs besonders liberal und fortschrittlich gewesen. Was sie so erscheinen ließ, war die von Wilhelm II. geprägte politische Praxis.
   
 
  • 1906: Kommunalreform (Stärkung der Selbstverwaltung); die Wahl der Ortsvorsteher auf Lebenszeit, eine württembergische Besonderheit, wird abgeschafft.
 
  • 1909 Volksschulgesetz: Die geistliche Schulaufsicht wird durch staatliche Bezirksschulämter ersetzt.
 
  • 1911 wird mit einer Verfassungsänderung der Geheime Rat abgeschafft (er hatte seit 1876 ohnedies nur noch eine unbedeutende Rolle gespielt).
 
  • Verbesserung der Infrastruktur
 
  • Als technische Pionierleistungen gelten die Landeswasserversorgung und die Albwasserversorgung für die Jahrhunderte lang an Wasserknappheit leidende Bevölkerung der Schwäbischen Alb.
 
  • Ausbau des Eisenbahnnetzes. Bau von Bahnhöfen. Elektrifizierung der Straßenbahnen in den größeren Städten.
 
  • Ausbau von Fernstraßen
 
  • Bau von Brücken, Verwaltungsgebäuden, Schulen, Theatern, Museen, Krankenhäusern und Kirchen.
 
  • Wirtschaftsförderung
 
  • Förderung der Landwirtschaft (von der Landwirtschaft lebte mehr als ein Drittel der Bevölkerung!): Landwirtschaftliche Hochschule in Hohenheim, landwirtschaftliche Ausstellung im September auf dem Cannstatter Wasen (Volksfest), Förderung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens, Einführung einer Hagelversicherung für die von Missernten geplagten Bauern.
 
  • Förderung der Industrialisierung: Einführung von Handelskammern in den Wirtschaftszentren, Gewerbe- und Fabrikinspektion zum Schutz der Arbeiter gegen Gesundheitsschäden oder Betriebsunfällen, Fachausstellungen, Errichtung eines Landesgewerbeamtes
 
  • Der Erste Weltkrieg (1914-1918)
 
  • In der Sitzung des Bundesrats vom  1. August 1914 wurde Reichskanzler Bethmann Hollweg von den Bundesstaaten einstimmig zur Kriegserklärung an Russland und Frankreich ermächtigt.
 
  • Bei Ausbruch des Krieges patriotische Massenhysterie und Kriegsbegeisterung der Bevölkerung.
  König Wilhelm II. teilte die allgemeine Euphorie, die von der Erwartung eines raschen, glanzvollen Sieges des Deutschen Reiches ausging, nicht. Seine Siegeszuversicht war gering. Allerdings war auch er überzeugt, dass die deutsche Nation "in den ihr aufgedrungenen Kampf um die höchsten Güter einzutreten" habe (Kriegsaufruf vom 2. August 1914).
   
 
  • Von 1914 - 1918  standen 520.000 Württemberger unter Waffen (von 2,5 Millionen Einwohnern). Mehr als 73.000 württembergische Soldaten fielen oder starben während des Krieges.
 
  • Das Ende der Monarchie in Württemberg
 
  • König Wilhelm II. hatte bereits Ende Oktober mit dem Ende seiner Regierung gerechnet, sobald der Kaiser abdanken werde. Am 6. November 1918 tritt die württembergische Regierung zurück, um einer parlamentarische Regierung Platz zu machen.
 
  • Am 8. November 1918 wird in Stuttgart von den Sozialdemokraten eine Massendemonstration angekündigt, von der Regierung werden keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen, der König geht an diesem Tag allein mit seinem Hund im Schlossgarten spazieren; aus der Mehrheit des Landtags wird eine parlamentarische Regierung gebildet.
 
  • Am 9. November 1918 verkündet der Reichskanzler die Abdankung das Kaisers, Scheidemann proklamiert die Republik. In Stuttgart findet eine Kundgebung der Arbeiterschaft und revolutionärer Soldaten auf dem Schlossplatz statt, auf dem Schillerplatz wird von Rednern die Republik proklamiert. Am selben Tag bildet sich eine aus den beiden sozialistischen Parteirichtungen (SPD und USPD)  bestehende provisorische Regierung ("Revolutionsregierung) unter Wilhelm Blos (SPD). 
 
  • Am Nachmittag des 9. Novembers besetzte eine radikale Gruppe der Demonstranten den Wohnsitz des württembergischen Königs, das Wilhelmspalais. Die Sicherheitswache des Militärs verhielt sich untätig. Dies enttäuschte den König so sehr, dass das Königspaar sich entschloss, noch am Abend Stuttgart zu verlassen und in das Jagdschloss Bebenhausen zu ziehen.
 
  • Am 11. November 1918 übernimmt eine Revolutionsregierung unter dem Vorsitz des Sozialdemokraten Wilhelm Blos die öffentliche Gewalt in Württemberg. In ihrer Proklamation hieß es: "Die Republik ist erklärt.". Die vom König noch am Morgen des 9. November vereidigte Regierung Liesching tritt zurück.
 
  • Am 30.November 1918 erklärte König Wilhelm II. seinen Thronverzicht und nahm den Titel eines Herzogs von Württemberg an.

Literatur


Bauer, Ernst W. / Jooß, Rainer, Schleuning, H. (Hrsg.) Unser Land Baden-Württemberg. Theiss-Verlag 1986.
Bölcke, Willi A. Handbuch Baden-Württemberg. Politik, Wirtschaft, Kultur von der Urgeschichte bis zur Gegenwart. Kohlhammer-Verlag 1982
Borst, Otto Geschichte und Gestalt eines Landes. Stadler-Verlag 1978
Dieterich, Susanne Württembergische Landesgeschichte für neugierige Leute. Band 1: Von den Kelten zu den Württembergern bis zur Reformation. DRW-Verlag 2002.
Dieterich, Susanne Württembergische Landesgeschichte für neugierige Leute. Band 2: Vom Dreißigjährigen Krieg bis 1952. DRW-Verlag 2003.
Grube, Walter Der Stuttgarter Landtag 1457 - 1957. Stuttgart 1957
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.) Baden-Württemberg. Eine kleine politische Landeskunde. Landeszentrale für politische Bildung. Stuttgart 2002. Neuausgabe 2007
Lorenz, Sönke / Mertens, Dieter / Press, Volker (Hrsg.) Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Kohlhammer-Verlag 1997.
Rinker, Reiner / Setzler, Wilfried (Hrsg.) Die Geschichte Baden-Württembergs. Theiss-Verlag. 2. Auflage 1987
Sauer, Paul Württembergs letzter König. Das Leben Wilhelms II., Stuttgart 1994.
Waßner, Manfred Kleine Geschichte Baden-Württembergs. Theiss-Verlag 2002
Weber, Reinhold / Wehling, Hans-Georg Geschichte Baden-Württembergs. Beck Wissen. 2007
Weller, Karl / Weller, Arnold Württembergische Geschichte im südwestdeutschen Raum. Theiss-Verlag. 10. Auflage 1989.
 
 
 
 
 
 

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Stand: 10. Jan. 2010                         Copyright ©2010 Geschichts- und Kulturverein Köngen e.V.                         Autor: Dieter Griesshaber