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Chronologie der
wichtigsten Ereignisse in Köngen
Köngen im Späten
Mittelalter (1250 - 1400)
Köngen in der Zeit vom
Späten Mittelalter bis zur Reformation (1400 - 1520)
Köngen in der Zeit von der
Reformation bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (1520 - 1618)
Köngen zur Zeit des
Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)
Köngen in der Zeit vom
Westfälischen Frieden bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (1648 - 1750)
Köngen in der Zeit von der
Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Untergang des Heiligen Römischen
Reiches Deutscher Nation (1750 - 1806)
Köngen in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts (1806 - 1850)
Köngen in der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts (1850 - 1900)
Köngen in der Zeit der
Weimarer Republik (1918 - 1933)
Köngen in der Zeit nach
dem Zweiten Weltkrieg (1945 - 1982)
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Ortsgeschichte Köngen
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Württemberg 1648 - 1750 Deutschland 1648 - 1740
Deutschland 1740 - 1763
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Köngen in der Zeit vom Westfälischen Frieden bis zur Mitte des
18. Jahrhunderts
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- Das Geschlecht der Thumb von Neuburg
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- Johann Friedrich Thumb (der
Ältere) hatte vor seinem Tod im Jahre 1647 seine
beiden Enkel, Ludwig Friedrich
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Friedrich Albrecht, als Erben der
Köngener
Güter eingesetzt. Beide Erbteile wurden für ca.
fünf Jahre von den Vormündern,
Ernst Friedrich
von Nippur und
Philipp Konrad von Liebenstein,
verwaltet. Kurz vor dem 18. Lebensjahr von Ludwig
Friedrich wurde ein Teil der Güter von den
Vormündern verkauft.
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Beide Erben
erhielten je die Hälfte Köngens. Dazu bekam
Friedrich Albrecht die Güter in Aichelberg.
Ludwig Friedrich erhielt das Hofgut Hammetweil. |
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- Erben des Stettener Besitzes
von Johann Friedrich (dem Älteren) waren seine
Töchter Anna Elisabeth und
Maria
Philippina. Anna Elisabeth war mit dem
katholischen Philipp Konrad von Liebenstein,
Maria Philippina mit dem kaiserlichen
Generalquartiermeister Johann Jakob Bonn
verheiratet. Die Erbteile wurden jeweils auf den
Ehemann übertragen. Das Stettener Schloss wurde in
zwei Teile geteilt, den 'Bonnschen' und den 'Liebensteinschen'
Bau.
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- Ludwig Friedrich Thumb von
Neuburg (* 1630, † 1696) war der Sohn von
Johann Friedrich dem Jüngeren († 1646).
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- Unter der Ägide von
Ludwig Friedrich entstand 1655 mit den "Ordnungen,
Statuten und Satzungen der Herrschaft zu
Köngen" die erste bekannte schriftliche
"Gesetzessammlung". Insgesamt umfasst die
Gebots- und Verbotsordnung 106
Bestimmungen, die jeweils für eine bestimmte
Jahreszeit galten. Gesondert werden die
Jagd- und Fischereirecht und die Regelungen
für die Mühle, die Kelter und die Köngener
Fischgründe behandelt. Bei jedem Gebot und
Verbot ist das Strafmaß angegeben.
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- Die
Regelung der
Details ist enorm und wird
wahrscheinlich auch heute noch nicht
übertroffen. Hier nur einige
Beispiele:
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- "Längere Messer
als Brotmesser mit sich
herumzutragen ist untersagt".
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- "Durch die
'Gemeine Gasse' darf kein Rindvieh
getrieben werden".
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- "Nach Leuten der
Abendglocken darf kein Samen mehr
gestreut werden".
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- "Die Rosshirten
dürfen weder im Wald noch sonst
irgendwo spielen. Wer solches sieht
und nicht anzeigt, bekommt dieselbe
Strafe".
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- "Beim Holzmachen
darf keinerlei Waffengerät, auch
kein Brotmesser mit in den Wald
genommen werden"
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- "Überflüssiges
Essen und volltrunken sein ist
verboten. Das Strafmaß richtet sich
nach dem jeweiligen Verhalten
desjenigen".
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- "Wenn die Weiber
über die Gasse Feuer oder Glut
holen, darf das nur in einem ehernen
(eisernen) Geschirr geschehen".
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- "Bevor man die
Enten oder Gänse auf die Weide
treibt, soll man ihnen zuvor die
Flügel abhauen und sie so
beschneiden, dass sie beim Samen
keinen Schaden anrichten können.
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- 1656 begannen die
Ortsherren, Ludwig Friedrich und
Friedrich Albrecht Thumb von Neuburg,
ihren Köngener Besitz neu zu ordnen. Sie
erfassten zunächst ihre leibeigenen Leute,
die, wie die Gesamtbevölkerung des Ortes, zu
mehr als zwei Drittel dem Dreißigjährigen
Krieg zum Opfer gefallen waren. Kaum eine
Familie war vollständig geblieben. Insgesamt
lebten noch 67 männliche und 29 weibliche
Leibeigene. Dazu kamen noch 100 'Kinder',
die, weil unverheiratet, zu den Eltern
gezählt wurden.
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- 1657: Festlegung der 'Schuldigkeiten'
der Leibeigenen
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- 1657 wurden die
"Ordnungen, Statuten und Satzungen
der Herrschaft zu Köngen" nochmals
verschärft. Der Vogt hatte zusammen
mit den Amtsleuten die "Leibaigenen
Persohnen in Gelübd zu nehmen" und
ihnen zu eröffnen, was sie "ihrem
Leibherren zu halten und zugeben"
verpflichtet sind. Diese Regelung
galt für Leibeigene ab dem 15.
Lebensjahr.
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Gelangten die
Leibeigenen ins
Heiratsalter,
so war keine Eheschließung ohne
herrschaftliche Genehmigung möglich.
In der Regel musste ein 'Brautlauf'
gegeben werden, eine Abgabe, die aus
einer Salzscheibe bestand.
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Scharf geahndet
wurde der 'frühe Beischlaf'
und der Ehebruch. Die
Herrschaft verordnete: "So eine
geschwängert wird und zu früh ins
Kindbett kombt, soll sie nach
vollzogener Kindbett, vierzehn Tage
in das Narrenhaus und vier Wochen in
den Thurm ..."
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- Starb ein
Leibeigener, war eine Steuer fällig,
die ein Prozent des Vermögens
ausmachte. Darüber hinaus zog der
Vogt von einem 'Weibsbild' die beste
Kuh und von einem 'Mannsbild' das
beste Ross ein.
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- Ludwig Friedrich Thumb
von Neuburg wehrt
sich erfolgreich gegen eine Eingliederung
der Köngener Gemeinde in die
württembergische Landeskirche (keine
Visitationen der Pfarrer!).
1657
kommt es zu einer Regelung der geistlichen
Rechte zwischen den Ortsherren und dem
Herzog von Württemberg (Rechte zur
Einsetzung des Pfarrers)
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- 1659
übernahm
Ludwig Friedrich Thumb von Neuburg für
4000 Gulden das Erbmarschallenamt und das
Haus in Stuttgart. Aufgrund der Kriegswirren
gerieten er und sein Vetter Friedrich
Albrecht, dem die andere Hälfte Köngen
gehörte, immer mehr in wirtschaftliche Not.
Ludwig Friedrich wurde von seinem Sohn
Wilhelm Ludwig, der in Graubünden lebte,
finanziell unterstützt. Nach seinem Tod
1696
wurde er in Köngen beigesetzt.
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- Friedrich Albrecht
war der Sohn von
Albrecht Thumb von
Neuburg († 1635). Am
22. Dezember
1666 sah sich
Friedrich Albrecht
Thumb "aus höchst gedrungener Not" dazu
gezwungen, seinen Anteil (die Hälfte) an der
Herrschaft Köngen an Herzog
Eberhard III.
von Württemberg zu verkaufen. Gründe für
die finanzielle Not waren das Testament der
Maria von Weiler, die das Thumbsche
Vermögen an zahlreiche Verwandte zerflattern
ließ, Kriegsschäden und schließlich eine
glücklose Verwaltung des Schlossguts.
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Durch den Verkauf
konnte Friedrich Albrecht
seine Schulden ablösen. Die
Hauptforderung kam vom Herzog
selbst. Auch das Hospital in
Esslingen stellte große Forderungen.
- Friedrich Albrecht soll 1692 nach
dem Verkauf seines Köngener Erbes
verarmt in Neuburg (Bayern)
gestorben sein.
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- Der
württembergische Anteil Köngens war
persönliches Eigentum des
regierenden Herzogs von Württemberg.
Dadurch konnte er, unter Umgehung
der württembergischen Landstände die
Höhe der von der Bevölkerung zu
zahlenden Abgaben selbst bestimmen.
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- Teilung der herrschaftlichen Rechte in Köngen (1666 -
1739)
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- Nach dem Tod seines Vaters
Ludwig Friedrich Thumb von Neuburg
im Jahr 1696
übernahm sein Sohn Wilhelm Ludwig (* 1668, †
1745) die Herrschaft über die dem Rittergeschlecht
verbliebene Hälfte Köngens.
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Wilhelm Ludwig
Thumb von Neuburg hielt sich wahrscheinlich
schon in den letzten Lebensjahren seines Vaters
Ludwig Friedrich in Köngen auf. Er war
kaiserlicher Rat und Erbmarschall des Herzogtums
Württemberg. Darüber hinaus war er in den Jahren
1696 bis 1701 und 1727 bis 1745 im Ausschuss und
Ritterrat der Reichsritterschaft
Neckar-Schwarzwald. |
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- Nach dem Verkauf der einen Hälfte
Köngens an das Herzogtum Württemberg (1666)
verwalten Vögte (Johann Reinhard Roser, Johann
Eberhard Roser) die herzoglichen Güter. Ihre
Befugnisse erstrecken sich auf alle Bereiche des
dörflichen Lebens. Wohnung und Amtssitz der Vögte ist
das Köngener Schloss.
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- Der württembergische Teil
war persönliches Eigentum des
regierenden Herzogs von Württemberg. Die
Landstände hatten daher keinerlei
Mitbestimmungsrecht über die Höhe der
Abgaben, die von der Bevölkerung zu leisten
waren.
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- Man redete nun von zwei
Schlössern. Im 'Vorderen Schloss'
walteten die herzoglichen Vögte, im
'Hinteren Schloss' lebte die Thumbsche
Herrschaft.
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- Eine
Beschreibung aus
dem Jahre 1718 schildert die Lage so:
"Die zwei herrschaftlichen Schlösser sind
ansehnlich und so zu unterscheiden, dass
zwei Herrschaften Raum genug haben. Jedes
hat schöne Zimmer und Säle, beide sind mit
einem fischreichen Wassergraben umgeben. Im
vorderen Schlosshof befinden sich die
Kelter, Bandhaus [=Küferei], Stallung und
Brunnen. In dem hinteren Schlosshof ist die
freiherrliche Vogtei, Stallung und Scheuren
und in der Mitte ein Springbrunnen. Die
Schlösser sind mit Ringmauern umgeben, mit
schönen Lusttürmlein dran und einer
Fallbrücke. Jedes hat ein Gefängnis, schöne
Gärten, Fischweiher, Zeig- und Schlaguhren
...".
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Das "Hintere
Schloss" zu Köngen. gemalt von
Pfarrer Daniel Pfisterer im Jahre 1725
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- 1667:
Differenzen der beiden Ortsherren um
die Einsetzung von Pfarrern.
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- 1678
vertauscht der Herzog
von Württemberg seine Köngener Hälfte mit dem
Vorderen Schloss an
Philipp Konrad von
Liebenstein gegen Güter in Liebenstein,
Kaltenwesten und Ottmarsheim, erwirbt sie jedoch
1687 zurück.
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- 1695:
Einfall der
Franzosen in Köngen
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- Köngen wurde durch den
Einmarsch der französischen Truppen schwer
getroffen. Viele Personen wurden verschleppt
[nach dem Köngener
Ortssippenbuch waren es mindestens
19 Personen] und ein Teil des Ortes
niedergebrannt. Auch einige Gebäude des
Köngener Schlosses wurden zerstört. Andere
Orte in der Umgebung hatten mehr Glück.
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- Warum haben sich die
'Kriegstaten' der Franzosen gerade auf
Köngen gerichtet? Im Juli 1693 wurde
Esslingen von französischem Militär besetzt.
Von dort aus wurde in den umliegenden Orten
"fouragiert", also einfach geplündert. Wo
sich Widerstand zeigte, wurde hart
durchgegriffen. Neben den wenigen
offiziellen Truppen Württembergs hatten sich
Gruppen gebildet, die so genannten
"Schnapphähne", die überall im Land
Widerstand leisteten und zum Teil von der
ortsansässigen Bevölkerung unterstützt
wurden. Auch in Köngen wollte man die
Plünderungen der Franzosen nicht mehr so
einfach hinnehmen. Bei den "Nadelstichen"
gegen die französische Armee "mischten in
Köngen auch in erheblichem Maße die Bauern"
mit. Am 19. August 1693 kam es in Köngen zu
einem folgenschweren Zusammenstoß der
"Schnapphähne" mit dem französischen Heer.
Bei den Kämpfen verloren die Franzosen ca.
100 Mann. Ihr Zorn richtete sich nun gegen
Köngen. Der französische Kommandant in
Esslingen, General Mazel, gab
bekannt, dass er "die Orte Oberesslingen und
Köngen niederbrennen wolle, wo es durch
Bauern zu Angriffen auf französische "Fouragierer"
gekommen war". So weit ist es dann
glücklicherweise nicht gekommen - der
Schaden war trotzdem groß genug.
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Über den
Franzoseneinfall in Köngen haben wir
einen ausführlichen Bericht erstellt.
Klicken sie hier! |
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- 1722:
Beide Ortsherren, Herzog Eberhard Ludwig von
Württemberg und
Wilhelm Ludwig Thumb von
Neuburg, stiften für den Turmneubau der Peter-
und Paulskirche.
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Der Bau der
"Peter- und Paulskirche" war 1512 ohne Turm
fertig gestellt worden. Auf einen Turmneubau
hatte man verzichtet, weil die Glocken noch von
der alten und im Städtekrieg von 1450 stark
beschädigten Peterskirche (der "Unteren
Kirche") geläutet werden konnten. Ende des 17.
Jahrhunderts war auch dieser Turm baufällig
geworden. Aus einer Eingabe des Köngener
Pfarrers vom Jahre 1698, in der er um die
Instandsetzung des Turms bittet, erfahren wir,
dass die Glocken nun in einem
Glockenstuhl
auf ebener Erde zum Kirchgang riefen. Erst
1721 erhielt die Pfarrei eine Kollekte "zur
Erbauung eines Kirchturmes und Reparation der
schadhaften Kirche" bewilligt. Wie wir über dem
Portal des Turmes lesen können, trugen auch der
Ortsadel und Herzog Eberhard Ludwig von
Württemberg zur Finanzierung bei. Ab dem 15.
Januar 1724 konnte man - so schreibt der
Pfarrer Daniel Pfisterer - "die Glocke in
der Höhe läuten und den gottgeweihten Klang
weithin hören."
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Die
Peter- und Paulskirche
mit dem gerade fertig gestellten Turm
gemalt von Pfarrer Daniel
Pfisterer
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- 14. Januar 1739:
Wilhelm Ludwig Thumb von Neuburg tauscht die
seinem Geschlecht verbliebene Hälfte Köngens gegen
das in württembergischen Besitz befindliche Schloss
im nahe gelegenen Unterboihingen (bis heute im
Besitz der Barone Thumb von Neuburg). Zusätzlich
erhielt er einen Geldbetrag in Höhe von 45.000
Gulden. Für seine Familienmitglieder ließ er sich
ein Begräbnis in Köngen zusichern.
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Die
Zusammenarbeit mit dem Hause Württemberg war für
Wilhelm Ludwig im Laufe der Jahre immer
beschwerlicher geworden. Immer wieder war es zu
Streitigkeiten gekommen, unter anderem wegen
Straßen- und Brückenbau. |
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- Nach dem vollständigen Erwerb
Köngens durch Württemberg wohnten die
Vögte
(ab 1759 mit dem Titel Oberamtmann versehen) in
ihrem Amtssitz, dem Schloss. Neben ihrer
Verwaltungstätigkeit übten sie auch die (niedere)
Gerichtsbarkeit aus. Bei den jährlichen
Vogtgerichten wurden die Übertretungen der
Gemeindeordnung und kleinere kriminelle Delikte
verhandelt.
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- Direkt nach dem Verkauf an
Württemberg wurde die bisher selbstständige
Kirchengemeinde in die württembergische Landeskirche
eingegliedert.
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- Herzog Karl von Württemberg
übereignete 1750 das so genannte
Widumshaus im
äußeren Schlosshof an
Burkhardt Friedrich von
Kaltental als ein Mannlehen gegen seine
Ansprüche auf das Gut Aldingen. 1779 kam es durch
Kauf wieder an Württemberg zurück. Das Widumshaus,
welches vom Geschlecht Kaltental zu einem
Schlösschen eingerichtet worden war, wurde
abgebrochen.
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- Köngener Geschichten aus dieser Zeit
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- Die folgende Geschichte ergibt
sich aus einem Eintrag in das Köngener
Begräbnisregister, das so genannte Totenbuch, im
August 1712: Daniel Thumb von Neuburg, der
siebenjährige Enkel des Köngener Ortsherren
Wilhelm Ludwig Thumb, war an einer
heimtückischen Krankheit gestorben. Am Tag der
Beerdigung begaben sich die Dorfbewohner in den
Vorhof des Schlosses, um an dem Leichenzug zum
Friedhof teilzunehmen, der, wie damals üblich, erst
nach Einbruch der Dunkelheit stattfand. Der
Leichenzug formierte sich in der traditionellen
Reihenfolge: Die Eltern hinter der Leichenkutsche,
der Großvater des verstorbenen Jungen und die
adligen Verwandten direkt vor ihr. Davor befreundete
Adlige aus der Umgebung, dann der Pfarrer, der
Wundarzt, der Lehrer, die Männer der Gemeinde, die
Frauen und an der Spitze die Dorfjugend. Das Läuten
der Glocke sollte den Leichenzug begleiten. Auf
halber Strecke zum Friedhof geschah etwas
Unerwartetes, Unfassbares: Ein letzter Glockenschlag
und die Glocke schwieg. Alle im Zug blieben wie
angewurzelt stehen. Warum schlug die Glocke nicht
mehr? Die Dorfbewohner, starr vor Schrecken,
begannen leise zu tuscheln. Ein Diener des
Ortsherren stellte schließlich fest, dass der
Glockenschlegel zerbrochen war und auf den Brettern
des Turmbodens lag. Die Teilnehmer des Leichenzugs
waren sich einig, dass es sich um ein Zeichen Gottes
handeln müsse. Der Leichnam des jungen Adligen wurde
an der Stelle, wo die Kutsche zum Stehen gekommen
war, begraben.
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- Aus einem Eintrag in das
Begräbnisregister im Jahr 1721 lässt sich
folgende Geschichte rekonstruieren: Ein ärmlich
gekleideter Fremder brach im Dorf zusammen. Sein Tod
war abzusehen. Der Pfarrer,
Daniel Pfisterer,
eilte zu dem Sterbenden, der jedoch in bayerischem
Dialekt einen katholischen Geistlichen verlangte.
Einen solchen gab es damals in Köngen nicht. Daniel
Pfisterer wies die Herumstehenden an, den
'Katholischen' auf einen Karren zu laden und ins
benachbarte katholische Unterboihingen zu bringen.
So geschah es. In Unterboihingen verstarb der Mann
wenige Stunden später. Für den dortigen Pfarrer
erhob sich nun die Frage, wer die Beerdigungskosten
tragen solle. Ein Blick in die Taschen des toten
Bayern zeigte, dass er keinen Groschen bei sich
trug. Der Unterboihinger Pfarrer ließ den Toten,
katholisch hin oder her, nach Köngen zurückfahren.
Ratlose Gesichter auch dort. Seit Menschengedenken
war kein Katholik in der 'evangelischen Erde'
Köngens begraben worden. Schließlich siegte die
Ehrfurcht vor dem Toten gegen das Prinzip der
starren konfessionellen Trennung. Der Tote erhielt
ein Armenbegräbnis außerhalb des Friedhofs.
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- Am
28. August 1768 schrieb
der Köngener Pfarrer Informationen in das Totenbuch,
aus der sich diese Geschichte ergibt: Mehrere
aufgeregte Dorfbewohner versammelten sich vor dem
Pfarrhaus. Dem Pfarrer berichteten sie über einen
Mann, der tot im nahe gelegenen Neckar trieb.
Wahrscheinlich handle es sich um einen Selbstmörder,
dessen Bestattung auf Köngener Boden Unglück und
Fluch über die Gemeinde bringen werde. Der Pfarrer
eilte zum Neckar und stellte dort nüchtern fest,
dass der Mann auch vom Uferweg abgeglitten sein
könnte und dann im Fluss ertrunken war. Am Abend
wurde der Tote unter Missfallen vieler Einwohner
Köngens, die an diese Möglichkeit nicht recht
glauben wollten, auf dem Friedhof beerdigt. Am
nächsten Morgen entdeckte der Pfarrer, dass das Grab
wieder geöffnet und die Leiche verschwunden war. Bei
einer Befragung im Ort begegnete ihm eisernes
Schweigen. Er nahm sich fest vor, in seiner nächsten
Predigt gegen den Aberglauben der Pfarrkinder zu
wettern. Noch voller Aufregung notierte er das
Erlebte im Totenbuch.
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